Forderungseinzug

Forderungseinzug und Inkasso/Zwangsvollstreckung

Rechtsanwalt Stefan Goldacker

Inkasso ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre und entstammt dem Bereich der Finanzierung. Mit Inkasso ist der Einzug von Forderungen gemeint. Aufgrund der sich in den letzten Jahren immer mehr verschlechternden Zahlungsmoral sind immer mehr Unternehmen mit enormen Zahlungsrückständen konfrontiert. Derartige Forderungsausfälle bedrohen besonders kleine und mittelständische Unternehmen in ihrer Existenz, da sie derartige Zahlungsverzögerungen oftmals kaum kompensieren können.

Andererseits werden viele Personen verstärkt mit Forderungsschreiben konfrontiert, die manchmal ganz oder zu einem gewissen Teil auch unberechtigt sind. Diese Forderungsschreiben, oftmals auch von Inkassounternehmen erstellt, entbehren, sofern diesen keine vertragliche Vereinbarung zugrunde liegt, jeglicher rechtlicher Grundlage. Oftmals werden dem Adressaten dieser Mahnschreiben, die teilweise unverhältnismäßig hohen Inkassokosten in Rechnung gestellt.

Das Leistungsspektrum von Rechtsanwalt Goldacker umfasst in diesem Bereich den Forderungseinzug, vom anwaltlichen Aufforderungsschreiben über Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder Klage bis zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners, aber auch die Abwehr unberechtigter Forderungen.

Rechtsanwalt Goldacker übernimmt für Sie die schnelle und zuverlässige Beitreibung offener Forderungen bei Ihrem Schuldner.

Da Ihre Anwaltskosten durch den Gegner nur dann zu ersetzen sind, wenn sich dieser in Zahlungsverzug befindet, empfiehlt es sich, bereits vor der Beauftragung eines Anwalts den Gegner durch den nachweislichen Zugang einer Mahnung mit Fristsetzung in Verzug zu setzen. Nach dem Zivilrecht (BGB) hat der Schuldner die Kosten zu tragen, wenn er sich in Verzug befindet. Dazu gehören dann auch die entstandenen Anwaltskosten. Rechtsanwalt Goldacker und sein kompetentes Team verfügen über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Forderungseinzugs und der Zwangsvollstreckung.

Die Zivilprozessordnung legt fest, dass im Normalfall der Schuldner dann (nach Titulierung der Forderung) auch für die Kosten der Zwangsvollstreckung aufkommen muss. Auch in diesem Rahmen sind die Anwaltskosten gesetzlich geregelt und vorhersehbar. Wieviel der Gerichtsvollzieher für seine Arbeit verlangen darf, ist ebenfalls gesetzlich geregelt.

Sowohl bei der Beauftragung des Anwalt als auch bei der Beauftragung des Gerichtsvollziehers ist letztendlich die Höhe der Forderung ausschlaggebend für die entstehenden Kosten.

Letztendlich ist es sinnvoll, im Rahmen der Zwangsvollstreckung einen Anwalt zu beauftragen. Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist relativ formalistisch. Für einen Laien ist es meist schwierig zu erkennen, welche Anträge wann und wo zu stellen sind. Die Kosten eines Rechtsanwalts sind in einem Vollstreckungsverfahren sehr überschaubar. Die zeitaufwendigen und mühsamen Korrespondenzen mit dem Gerichtsvollzieher und/oder dem Gericht können erspart werden, da der Anwalt die Prozedur kennt. Wird zudem eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung erreicht, werden sämtliche Kosten vom Schuldner neben der Hauptforderung zurückgezahlt.

Nach oben scrollen
info@ragoldacker.de
Facebook
Facebook

Test

Test

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.