<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Admin, Autor auf Fachanwalt für Familienrecht Wismar</title>
	<atom:link href="https://ragoldacker.de/author/admin/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://ragoldacker.de/author/admin/</link>
	<description>Stefan Goldacker Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Wismar &#38;  Umgebung</description>
	<lastBuildDate>Thu, 27 Aug 2020 21:53:01 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.8.1</generator>

<image>
	<url>https://ragoldacker.de/wp-content/uploads/2021/03/Favicon-Stefan-Goldacker_Zeichenfl„che-1-Kopie.jpg</url>
	<title>Admin, Autor auf Fachanwalt für Familienrecht Wismar</title>
	<link>https://ragoldacker.de/author/admin/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Unterhalt &#038; Umgang in Corona-Zeiten</title>
		<link>https://ragoldacker.de/unterhalt-umgang-in-corona-zeiten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Aug 2020 10:50:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ragoldacker.de/?p=1459</guid>

					<description><![CDATA[<p>Unterhalt &#38; Umgang in Corona-Zeiten werfen bei vielen Betroffenen zahlreiche Fragen auf. Immer wieder gibt es in der Realität zahlreiche Probleme bei Umsetzung von Unterhaltszahlungen oder beim Umgang. Für ein wenig Klarheit im Dschungel des Familienrechts während der Corona-Kreise sorgt der hier beigefügte Artikel. Quelle: JURIS Das Rechtsportal Ihr Anliegen an Rechtsanwalt Stefan Goldacker Gerne [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ragoldacker.de/unterhalt-umgang-in-corona-zeiten/">Unterhalt &#038; Umgang in Corona-Zeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://ragoldacker.de">Fachanwalt für Familienrecht Wismar</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Unterhalt &amp; Umgang in Corona-Zeiten werfen bei vielen Betroffenen zahlreiche Fragen auf. Immer wieder gibt es in der Realität zahlreiche Probleme bei Umsetzung von Unterhaltszahlungen oder beim Umgang. Für ein wenig Klarheit im Dschungel des Familienrechts während der Corona-Kreise sorgt der hier <strong><a href="https://www.juris.de/jportal/nav/juris_2015/aktuelles/magazin/corona-familienrecht.jsp" target="_blank" rel="noreferrer noopener">beigefügte Artikel</a>.   </strong></p>



<p><strong>Quelle: JURIS Das Rechtsportal </strong></p>



<p>Ihr Anliegen an <a href="https://ragoldacker.de/kontakt/">Rechtsanwalt Stefan Goldacker</a></p>



<p>Gerne berate ich Sie persönlich: 038422 4010</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ragoldacker.de/unterhalt-umgang-in-corona-zeiten/">Unterhalt &#038; Umgang in Corona-Zeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://ragoldacker.de">Fachanwalt für Familienrecht Wismar</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rechtspolitik</title>
		<link>https://ragoldacker.de/rechtspolitik/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Nov 2019 11:58:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ragoldacker.de/?p=1419</guid>

					<description><![CDATA[<p>aktuell November 2019 Arbeitsgruppe des BMJV: Thesenpapier zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts veröffentlichtDie interne Arbeitsgruppe im BMJV &#8222;Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung&#8220; hat sich auf Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts verständigt, die am 29. Oktober 2019 veröffentlicht wurden. Die Arbeitsgruppe war im April 2018 im Bundesministerium der Justiz und [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ragoldacker.de/rechtspolitik/">Rechtspolitik</a> erschien zuerst auf <a href="https://ragoldacker.de">Fachanwalt für Familienrecht Wismar</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>aktuell November 2019</p>



<table class="wp-block-table is-style-regular"><tbody><tr><td><strong>Arbeitsgruppe des BMJV: Thesenpapier zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts veröffentlicht</strong><br>Die interne <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/102919_AG_SorgeUndUmgangsrecht.html" target="_blank">Arbeitsgruppe im BMJV</a> &#8222;Sorge- und Umgangsrecht, <br>insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung&#8220; hat sich auf Thesen zu einer <strong>Reform des Sorge- und Umgangsrechts</strong> <br>verständigt, die am 29. Oktober 2019 veröffentlicht wurden. Die <br>Arbeitsgruppe war im April 2018 im Bundesministerium der Justiz und <br>für Verbraucherschutz eingesetzt worden. Ihre Aufgabe: den <br>Reformbedarf im Sorge- und Umgangsrecht, auch im Hinblick auf Fälle <br>des Wechselmodells, umfassend erörtern. Zu den Expertinnen und <br>Experten des Familienrechts in der Arbeitsgruppe gehört auch RAin Eva Becker, Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der <br>Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV. Aufgrund der geänderten <br>Lebenswirklichkeiten vieler Familien und der gesellschaftlichen <br>Entwicklungen sahen die Mitglieder der Arbeitsgruppe mehrheitlich <br>Bedarf für eine grundlegende Reform im Bereich des <br>Kindschaftsrechts. <br>Hier find Sie die <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/Artikel/102919_Thesen_AG_SorgeUndUmgangsrecht.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1" target="_blank">Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts</a><br><br><strong>Bundestag: Nichtzulassungsbeschwerde – Anhörung im </strong><br><strong>Rechtsausschuss</strong><br>Am 9. Oktober 2019 hat die Bundesregierung den <a rel="noreferrer noopener" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913828.pdf" target="_blank">Entwurf eines Gesetzes</a> zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in <br>Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften beschlossen. <br>Am 4. November 2019 fand die <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2EwNl9SZWNodC9hbmhvZXJ1bmdlbl9hcmNoaXYvbmljaHR6dWxhc3N1bmdzYmVzY2h3ZXJkZS02NTk5OTY=&amp;mod=mod559522" target="_blank">öffentliche Anhörung</a> im Rechtsausschuss statt. Die <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bundestag.de/resource/blob/666058/3690c23b21e8139b73d20f0cc639a936/schwackenberg_dav-data.pdf" target="_blank">DAV-Stellungnahme</a> gab RA u N.a.D. Wolfgang Schwackenberg <br>ab, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht im DAV. Die Stellungnahme entstand u.a. auf Basis der DAV-Stellungnahme <a rel="noreferrer noopener" href="https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-25-19-nichtzulassungsbeschwerde-spezialisierung-u-w" target="_blank">Nr. 25/2019</a>. <br>Darin spricht sich der DAV gegen die geplante dauerhafte Festschreibung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden aus, um <br>ungerechtfertigte Beschränkungen von Rechtsschutzmöglichkeiten zu <br>vermeiden. Der DAV fordert erneut eine Einführung der <br>Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen und in Angelegenheiten <br>der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die neu geschaffenen Richterstellen für den BGH sollten dazu genutzt werden, endlich gleiches Recht zu <br>gewähren. <br><a rel="noreferrer noopener" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913828.pdf" target="_blank">Gesetzentwurf</a>, DAV-<a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bundestag.de/resource/blob/666058/3690c23b21e8139b73d20f0cc639a936/schwackenberg_dav-data.pdf" target="_blank">Stellungnahme</a><br><br><strong>Bundeskabinett: Gesetzentwürfe zur Adoptionshilfe und <br>Stiefkindadoption beschlossen</strong><br>Mit zwei Gesetzentwürfen will die Bundesregierung die Möglichkeiten <br>von Adoptionen und die Begleitung der daran beteiligten Familien <br>verbessern. Das Bundeskabinett hat am 6. November 2019 sowohl den <br>Entwurf des Adoptionshilfe-Gesetzes aus dem Bundesministerium für <br>Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als auch den <br>Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption aus dem Bundesministerium für <br>Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) beschlossen. <br>BMJV-<a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/110619_Stiefkindadoption.html" target="_blank">Pressemitteilung</a>, BMFSFJ-<a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-gesetzentwuerfe-zur-adoptionshilfe-und-stiefkindadoption/140710" target="_blank">Pressemitteilung</a>, beide vom 6.11.2019<br><br><strong>Bundesministeriums für Gesundheit: Gesetzentwurf gegen <br>Konversionstherapien</strong><br>Der Referentenentwurf zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der <br>selbstempfundenen geschlechtlichen Identität (Sexuelle-Orientierung-<br>und-geschlechtliche-Identität-Schutz-Gesetz – SO-GISchutzG) wurde am <br>5. November 2019 veröffentlicht. Er bündelt neue Rechtsvorschriften, die sich gegen Konversionstherapien wenden. Er beinhaltet insbesondere <br>neue Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten, u.a. das Verbot von <br>Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen <br>Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität, das Verbot der Bewerbung, des Anbietens und Vermittelns solcher <br>Behandlungen, ein Beratungsangebot an jedwede betroffene Person und deren Angehörige sowie an beruflich oder privat mit dem Thema <br>befasste Personen. Strafen beziehungsweise Bußgelder bei Verstoß gegen die Verbote sind vorgesehen. Bei Erziehungs- und Fürsorgeberechtigten <br>ist die Strafbarkeit begrenzt auf Fälle der gröblichen Verletzung der <br>Fürsorgepflicht. <br>BM für Gesundheit: <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/konversionstherapienverbot.html" target="_blank">Information</a>; <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/K/RefE_Konversionstherapieverbot.pdf" target="_blank">Referentenentwurf (SO-GISchutzG)</a><br><br><br><strong>Rechtsprechung</strong><br><strong>EuGHMR: Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens</strong><br>Es geht um die Rechtfertigung eines Eingriffs in das Recht auf Achtung <br>des Privat- und Familienlebens. Die Rechtssache betraf die Adoption eines Kindes gegen den Willen der Eltern. Hier haben die nationalen <br>Gerichte (Norwegen) zunächst ein Pflegekindschaftsverhältnis <br>angeordnet. Später wurde den Eltern die elterliche Sorge zwecks <br>anschließender Adoption des Kindes durch die Pflegeeltern entzogen. Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat <br>im Fall Lobben u. A. gegen Norwegen entschieden, dass eine Verletzung <br>von Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) EMRK <br>vorliegt.<br><br>Beschwerde Nr. 37283/13<br><a href="http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-195909">Entscheidung vom 10.9.2019</a>        <a href="https://www.famrz.de/pressemitteilungen/sorgeentzug-zwecks-adoption-eines-pflegekindes.html">Pressemitteilung</a><br><br><strong>BVerfG: Angemessenheit der Verfahrensdauer in Umgangssachen</strong><br>Bei der Beurteilung der Frage, ob die Verfahrensdauer eines <br>Umgangsverfahrens unangemessen lang ist, ist die Gefahr einer faktischen Präjudizierung durch Zeitablauf besonders zu beachten und es gilt <br>daher eine besondere Sorgfaltspflicht der Gerichte. Es bestehen aber <br>weder verfassungsrechtliche noch menschenrechtliche <br>Gewährleistungen, generell in Umgangssachen eine Pflicht zu <br>„maximaler Verfahrensbeschleunigung“ zugrunde zu legen. <br>Das Familiengericht kann einen für das Kind bestellten <br>Verfahrensbeistand nicht verpflichten, einen Umgangsbegleiter zu <br>benennen.<br><br>Az 1 BvR 1763/18<br><a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/09/rk20190906_1bvr176318.html">Beschluss vom 6.9.2019</a><br><br><strong>BGH: Verfahrenskostenhilfe bei wesentlichen Änderungen der </strong><br><strong>Bedürftigkeit</strong><br>Begehrt der Rechtsmittelführer Verfahrenskostenhilfe, muss er in der <br>Beschwerdeinstanz mit der Ablehnung des Verfahrenskostenhilfegesuchswegen fehlender Bedürftigkeit rechnen, wenn sich nach der <br>erstinstanzlichen Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wesentliche <br>Änderungen ergeben haben.<br><br>Az XII ZB 120/19<br><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=19a1fd83c1378a668036727f24828f86&amp;nr=100658&amp;pos=0&amp;anz=1">Beschluss vom 11.9.2019</a><br><br><strong>BGH: Negative Entwicklung der Versorgungslage</strong><br>Ist ein in der Ehezeit erworbenes Versorgungsanrecht im Zeitpunkt der <br>Entscheidung über den Versorgungsausgleich nicht mehr oder nicht <br>mehr vollständig vorhanden, ist diese negative Entwicklung der <br>Versorgungslage grundsätzlich unabhängig von ihren Ursachen oder <br>dem Zeitpunkt ihrer Entstehung zu berücksichtigen. <br>Bei Versorgungsanrechten eines beherrschenden Gesellschafter-<br>Geschäftsführers ist für den Beginn der im Rahmen der zeitratierlichen <br>Bewertung einzustellenden Gesamtzeit auf den in der Versorgungszusage für den Erwerb des Anrechts tatsächlich festgelegten Erdienensverlauf<br>abzustellen; wenn die Unternehmereigenschaft des Versorgungsempfängers schon bei Erteilung der Zusage bestanden hat, wird in der <br>Versorgungszusage der Beginn des Erwerbs von Anrechten schon aus <br>steuerrechtlichen Gründen regelmäßig auf den Zeitpunkt der Erteilung <br>der Versorgungszusage festgelegt sein.<br><br>Az XII ZB 627/15<br><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=2453f9d734bdf31bdff7e4118681a24f&amp;nr=100661&amp;pos=0&amp;anz=1">Beschluss vom 11.9.2019</a><br><br><br><strong>OLG Oldenburg: Wahl eines Zielversorgungsträgers</strong><br>Bei der Frist zur Wahl eines Zielversorgungsträgers nach <br><a rel="noreferrer noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__222.html" target="_blank">§ 222 Abs. 1 FamFG</a> handelt es sich um keine Ausschlussfrist sondern um eine Frist, die der Förderung des Verfahrens dient.<br><br>Az 11 UF 148/19<br>Beschluss vom 8.10.2019<br><a href="http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?sm=es">(noch nicht in der Datenbank)</a><br><br><strong>OLG Dresden: Umfang der Auskunftspflicht des </strong><br><strong>Unterhaltsschuldners über Einkünfte aus Gesellschaftsbeteiligungen</strong><br>Die Grundsätze der Einkommensermittlung für Selbständige sind auch <br>auf den Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft oder <br>Personengesellschaft anzuwenden, wenn es sich bei dem Gesellschafter <br>um einen sog. beherrschenden Gesellschafter handelt, der aufgrund der Quote seiner Beteiligung oder seiner Position die Geschäfte der <br>Gesellschaft oder die Gewinnausschüttung steuern oder in seinem <br>Interesse maßgeblich beeinflussen kann. Der Auskunftsanspruch <br>erstreckt sich in diesem Fall grundsätzlich auch auf die <br>Gewinnermittlung der Gesellschaft. <br>Soweit der Gesellschafter/Mitgesellschafter danach auch die <br>Gewinnermittlung (Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft) in der <br>Auskunft darzustellen hat, muss er grundsätzlich (neben der Bilanz <br>einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung) auch die <br>Gesellschaftsverträge bzw. die Gesellschafterbeschlüsse vorlegen, die die Gewinnverteilung unter den Gesellschaftern regeln. Das Interesse <br>eventueller Mitgesellschafter an der Geheimhaltung von <br>Gesellschaftsverträgen und an der Gewinnermittlung des Unternehmens hat in der Regel hinter den Auskunftsanspruch zurückzutreten.<br><br>Az 20 WF 728/19<br><a href="https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035650">Beschluss vom 29.8.2019</a><br><br><strong>OLG Köln: Kostenrisiko bei der Auslandsadoption &#8211; Keine </strong><br><strong>Amtshaftung der öffentlichen Stellen</strong><br>Bei einer beabsichtigten Adoption eines Mädchens aus Thailand haften <br>die beteiligten öffentlichen Stellen nicht für die Kosten der <br>Unterbringung des Kindes in Deutschland. Die potentiellen Adoptiveltern entschieden sich wegen „auffälligen Verhaltens“ des Mädchens letztlich <br>gegen eine Adoption, nachdem sie es bereits nach Deutschland geholt <br>hatten. Sie machten geltend, dass ihnen das Kind nicht hätte vermittelt <br>werden dürfen und dass sie über das Kostenrisiko hätten aufgeklärt <br>werden müssen. Insgesamt habe es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die Adoptionsvermittlung wahrscheinlich scheitern werde, so das OLG. Die behauptete Amtspflichtverletzung durch das <br>Jugendamt sei nicht kausal für den geltend gemachten Schaden <br>geworden. Außerdem hätten die Kläger das Risiko für eine <br>Kostenübernahme vor Mitnahme des Mädchens nach Deutschland <br>gekannt.<br><br>Az 7 U 151/18<br>Urteil vom 11.07.2019<br><a href="https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/18_10_2019_/index.php">OLG-Pressemitteilung</a><br><a href="https://www.justiz.nrw.de/BS/nrwe2/index.php">demnächst hier im Volltext veröffentlicht</a><br><br><strong>Amtsgericht München: Fristlose Kündigung des Krippenvertrages </strong><br><strong>unberechtigt</strong><br>Ein Ehepaar hatte das Vertragsverhältnis mit einer Krippe fristlos <br>gekündigt, u.a. weil es die Eingewöhnung in der Krippe als gescheitert <br>sah. Die Einrichtung sei entgegen zuvor gemachter Angaben nicht für <br>6 Monate alte Kinder geeignet. Die fristlose Kündigung war unberechtigt. Das Ehepaar muss die vereinbarte Vergütung bis zum Ablauf der <br>vereinbarten dreimonatigen Kündigungsfrist zahlen. Das Urteil ist noch <br>nicht rechtskräftig.<br><br>Az 173 C 8625/19<br>Urteil vom 8.10.2019<br><br><a href="https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2019/83.php">Pressemitteilung vom 18.10.2019</a><br><br>Quelle: <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://familienanwaelte-dav.de/?md-ov-uuid=3e07adc8-0160-11ea-ad1f-0cc47a46be62" target="_blank">https://familienanwaelte-dav.de/?md-ov-uuid=3e07adc8-0160-11ea-ad1f-0cc47a46be62</a></td></tr><tr></tr></tbody></table>
<p>Der Beitrag <a href="https://ragoldacker.de/rechtspolitik/">Rechtspolitik</a> erschien zuerst auf <a href="https://ragoldacker.de">Fachanwalt für Familienrecht Wismar</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wechselmodell bei uneinigen Eltern</title>
		<link>https://ragoldacker.de/wechselmodell-bei-uneinigen-eltern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Mar 2019 08:53:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.ragoldacker.de/?p=1383</guid>

					<description><![CDATA[<p>OLG Bremen: Wechselmodell bei uneinigen Eltern Zwar kann ein Gericht das paritätische Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils anordnen. Das setzt jedoch eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern voraus. Ist das Verhältnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ragoldacker.de/wechselmodell-bei-uneinigen-eltern/">Wechselmodell bei uneinigen Eltern</a> erschien zuerst auf <a href="https://ragoldacker.de">Fachanwalt für Familienrecht Wismar</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>OLG Bremen: Wechselmodell bei uneinigen Eltern</strong></p>
<p>Zwar kann ein Gericht das paritätische Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils anordnen. Das setzt jedoch eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern voraus.</p>
<p>Ist das Verhältnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes. Das gilt insbesondere dann, wenn die Wohnorte der Eltern weit auseinander liegen (hier mehr als 100km) und eine verlässliche Planung wegen ständig wechselnder Arbeitszeiten eines Elternteils nicht möglich ist.</p>
<p>Az 4 UF 57/18   Beschluss vom 16.08.2018</p>
<p><a href="https://www.jurion.de/urteile/olg-bremen/2018-08-16/4-uf-57_18/" target="_blank" rel="noopener">Weiterführende Informationen</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ragoldacker.de/wechselmodell-bei-uneinigen-eltern/">Wechselmodell bei uneinigen Eltern</a> erschien zuerst auf <a href="https://ragoldacker.de">Fachanwalt für Familienrecht Wismar</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Fami­li­en­chat ist &#8222;belei­di­gungs­f­reie&#8220; Zone</title>
		<link>https://ragoldacker.de/fami%c2%adli%c2%aden%c2%adchat-ist-belei%c2%addi%c2%adgungs%c2%adf%c2%adreie-zone/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Mar 2019 08:36:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.ragoldacker.de/?p=1379</guid>

					<description><![CDATA[<p>© detailblick-foto &#8211; stock.adobe.com Der enge Familienkreis ist ein ehrschutzfreier Raum, in dem auch die Schwiegermutter ein &#8222;Protokoll über Misshandlungen&#8220; über ihren Schwiegersohn an die Schwester per WhatsApp verschicken darf, ohne dass er dies verbieten könne, so ein OLG. Im Familienkreis dürfen bei Auseinandersetzungen auch heftige Worte fallen, ohne dass einer der Beteiligten gerichtliche Konsequenzen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ragoldacker.de/fami%c2%adli%c2%aden%c2%adchat-ist-belei%c2%addi%c2%adgungs%c2%adf%c2%adreie-zone/">Fami­li­en­chat ist &#8222;belei­di­gungs­f­reie&#8220; Zone</a> erschien zuerst auf <a href="https://ragoldacker.de">Fachanwalt für Familienrecht Wismar</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img fetchpriority="high" decoding="async" src="https://www.lto.de/fileadmin/_processed_/7/5/csm_Familienchat_ist_beleidigungsfreie_Sphaere_b8f1b90aee.jpg" alt="Fami­li­en­chat ist belei­di­gungs­f­reie Zone" width="800" height="533" /></p>
<p class="wp-caption-text">© detailblick-foto &#8211; stock.adobe.com</p>
<p><strong>Der enge Familienkreis ist ein ehrschutzfreier Raum, in dem auch die Schwiegermutter ein &#8222;Protokoll über Misshandlungen&#8220; über ihren Schwiegersohn an die Schwester per WhatsApp verschicken darf, ohne dass er dies verbieten könne, so ein OLG.</strong></p>
<p>Im Familienkreis dürfen bei Auseinandersetzungen auch heftige Worte fallen, ohne dass einer der Beteiligten gerichtliche Konsequenzen fürchten muss. Mit dieser Begründung der Familie als &#8222;beleidigungsfreie Sphäre&#8220; hat das <a class="external-link-new-window" title="Oberlandesgericht Frankfurt am Main Adresse und Kontaktdaten" href="https://www.lto.de/gerichte/aktuelle-urteile-und-adresse/oberlandesgericht-frankfurt-am-main/" target="_top">Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main</a> den Unterlassungsanspruch eines Mannes gegen seine Schwiegermutter abgelehnt. Der Mann hatte verlangt, dass seine Schwiegermutter nicht länger per WhatsApp vor anderen Familienmitgliedern behaupten dürfe, dass er seinen Sohn misshandelt habe (Urt. v. 17.01.2019, Az. 16 W 54/18).</p>
<p>Alles begann mit einem Ehestreit im Jahr 2016. Nach Angaben des Schwiegersohns habe er dabei seinen Sohn, der nicht von alleine das Zimmer verlassen wollte, am Nacken gefasst und ihn von hinten &#8222;geschubst&#8220;, damit er schneller laufe. Seine Ehefrau nahm das Geschehen auf Video auf und schickte es ihrer Mutter.</p>
<p>Die verfasste ein so bezeichnetes &#8222;Protokoll über Misshandlungen&#8220;, in welchem sie mehrere Verhaltensweisen ihres Schwiegersohns auflistete. Samt Video verschickte sie dies schließlich als WhatsApp-Anlagen an ihre Schwester. Daneben stellte sich noch Strafanzeige wegen Kindesmisshandlung und legte dem Jugendamt und die Kriminalpolizei das Protokoll und das Video vor. Der Schwiegersohn verlangte von ihr, solche Behauptungen nicht mehr zu verbreiten. Mit einem Antrag beim Landgericht (LG) war er damit allerdings bereits gescheitert.</p>
<h3><b>OLG: Enger Familienkreis ist &#8222;ehrschutzfreier Raum&#8220;</b></h3>
<p>Das OLG Frankfurt am Main hat die Entscheidung der Vorinstanz nun bestätigt und die Äußerungen als &#8222;privilegiert&#8220; eingestuft. Sie seien in einem &#8222;ehrschutzfreien Raum&#8220; gefallen und deswegen nicht rechtswidrig. Die Frankfurter Richter verwiesen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach es einen &#8222;Bereich vertraulicher Kommunikation innerhalb besonders ausgestalteter Vertrauensbeziehungen&#8220; gebe. Dazu gehöre insbesondere der engste Familienkreis, welcher als &#8222;beleidigungsfreie Sphäre&#8220; dem Ehrenschutz vorgehe.</p>
<p>Damit solle ein persönlicher Freiraum gewährt werden, in dem man sich mit seinen engsten Verwandten frei aussprechen könne, ohne eine gerichtliche Verfolgung befürchten zu müssen, so das OLG. Äußerungen, die gegenüber Außenstehenden oder der Öffentlichkeit wegen ihres ehrverletzenden Gehalts eigentlich nicht schutzwürdig wären, würden in solchen privaten Vertraulichkeitsbeziehungen verfassungsrechtlichen Schutz genießen, welcher dem Schutz der Ehre vorgehe.</p>
<p>Die Schwiegermutter habe sich genau in diesem Freiraum geäußert. Sie unterhalte zu ihrer Schwester und Tochter einen sehr engen und guten Kontakt, der es rechtfertige, sich über ihren Schwiegersohn frei auszusprechen, entschieden die Zivilrichter. Es spiele dabei keine Rolle, dass es sich um eine WhatsApp Nachricht mit einem Dokument als Anlage handle und nicht bloß mündlich kommuniziert worden sei.</p>
<p>Quelle: <a href="https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-am-main-whatsapp-chat-ehrschutz-familie-beleidigung/" target="_blank" rel="noopener">lto.de</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ragoldacker.de/fami%c2%adli%c2%aden%c2%adchat-ist-belei%c2%addi%c2%adgungs%c2%adf%c2%adreie-zone/">Fami­li­en­chat ist &#8222;belei­di­gungs­f­reie&#8220; Zone</a> erschien zuerst auf <a href="https://ragoldacker.de">Fachanwalt für Familienrecht Wismar</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
