Blog

Fami­li­en­chat ist „belei­di­gungs­f­reie“ Zone

Fami­li­en­chat ist belei­di­gungs­f­reie Zone

© detailblick-foto – stock.adobe.com

Der enge Familienkreis ist ein ehrschutzfreier Raum, in dem auch die Schwiegermutter ein „Protokoll über Misshandlungen“ über ihren Schwiegersohn an die Schwester per WhatsApp verschicken darf, ohne dass er dies verbieten könne, so ein OLG.

Im Familienkreis dürfen bei Auseinandersetzungen auch heftige Worte fallen, ohne dass einer der Beteiligten gerichtliche Konsequenzen fürchten muss. Mit dieser Begründung der Familie als „beleidigungsfreie Sphäre“ hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main den Unterlassungsanspruch eines Mannes gegen seine Schwiegermutter abgelehnt. Der Mann hatte verlangt, dass seine Schwiegermutter nicht länger per WhatsApp vor anderen Familienmitgliedern behaupten dürfe, dass er seinen Sohn misshandelt habe (Urt. v. 17.01.2019, Az. 16 W 54/18).

Alles begann mit einem Ehestreit im Jahr 2016. Nach Angaben des Schwiegersohns habe er dabei seinen Sohn, der nicht von alleine das Zimmer verlassen wollte, am Nacken gefasst und ihn von hinten „geschubst“, damit er schneller laufe. Seine Ehefrau nahm das Geschehen auf Video auf und schickte es ihrer Mutter.

Die verfasste ein so bezeichnetes „Protokoll über Misshandlungen“, in welchem sie mehrere Verhaltensweisen ihres Schwiegersohns auflistete. Samt Video verschickte sie dies schließlich als WhatsApp-Anlagen an ihre Schwester. Daneben stellte sich noch Strafanzeige wegen Kindesmisshandlung und legte dem Jugendamt und die Kriminalpolizei das Protokoll und das Video vor. Der Schwiegersohn verlangte von ihr, solche Behauptungen nicht mehr zu verbreiten. Mit einem Antrag beim Landgericht (LG) war er damit allerdings bereits gescheitert.

OLG: Enger Familienkreis ist „ehrschutzfreier Raum“

Das OLG Frankfurt am Main hat die Entscheidung der Vorinstanz nun bestätigt und die Äußerungen als „privilegiert“ eingestuft. Sie seien in einem „ehrschutzfreien Raum“ gefallen und deswegen nicht rechtswidrig. Die Frankfurter Richter verwiesen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach es einen „Bereich vertraulicher Kommunikation innerhalb besonders ausgestalteter Vertrauensbeziehungen“ gebe. Dazu gehöre insbesondere der engste Familienkreis, welcher als „beleidigungsfreie Sphäre“ dem Ehrenschutz vorgehe.

Damit solle ein persönlicher Freiraum gewährt werden, in dem man sich mit seinen engsten Verwandten frei aussprechen könne, ohne eine gerichtliche Verfolgung befürchten zu müssen, so das OLG. Äußerungen, die gegenüber Außenstehenden oder der Öffentlichkeit wegen ihres ehrverletzenden Gehalts eigentlich nicht schutzwürdig wären, würden in solchen privaten Vertraulichkeitsbeziehungen verfassungsrechtlichen Schutz genießen, welcher dem Schutz der Ehre vorgehe.

Die Schwiegermutter habe sich genau in diesem Freiraum geäußert. Sie unterhalte zu ihrer Schwester und Tochter einen sehr engen und guten Kontakt, der es rechtfertige, sich über ihren Schwiegersohn frei auszusprechen, entschieden die Zivilrichter. Es spiele dabei keine Rolle, dass es sich um eine WhatsApp Nachricht mit einem Dokument als Anlage handle und nicht bloß mündlich kommuniziert worden sei.

Quelle: lto.de

Nach oben scrollen
info@ragoldacker.de
Facebook
Facebook

Test

Test

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.