Verkehrsrecht

Anwalt Verkehrsrecht für Wismar

Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst

eine Vielzahl von Rechtsnormen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.

Gliederung des Verkehrsrechts

Eine Gliederung des Verkehrsrechts kann über die Unterscheidung in Vorschriften des öffentlichen Rechts und in Vorschriften des Privatrechts erfolgen. Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählen das

– Verkehrsverwaltungsrecht

Im Verkehrsverwaltungsrecht geht es vor allem um Probleme bei der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigen Entzug. Spätestens dann, wenn ein fachärztliches Gutachten oder gar eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (auch MPU oder „Idiotentest“ genannt) erforderlich sind, ergibt sich ein dringender Bedarf nach anwaltlicher Beratung und Vertretung.

Auch das Abschleppen eines Fahrzeuges sowie die Anordnung eines Fahrtenbuchs gehören zum Verkehrsverwaltungsrecht.

– Verkehrsstrafrecht

Beim Verkehrsstrafrecht steht im Mittelpunkt die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf, im Straßenverkehr eine Straftat begangen zu haben. „Gängige“ Verkehrsstraftaten sind die Trunkenheit im Verkehr

(§ 316 StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), die Unfallflucht (§ 142 StGB), die fahrlässig Körperverletzung (§ 229 StGB) oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Ebenfalls zum Verkehrsstrafrecht gehören die sich aus der Verurteilung oder möglichen Verurteilung ergebenden Probleme, z.B. die vorläufige oder endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO, § 69 StGB) sowie die Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69a StGB) und deren Verkürzung. Dabei geht es im Rahmen der Verteidigung stets um die Frage, ob überhaupt eine Straftat begangen wurde, und darum, dass eine Geldstrafe möglichst gering und die Dauer einer eventuellen Fahrerlaubnissperre möglichst kurz sind. In der Regel machen sich in diesem Rahmen bereits die Anwaltskosten wieder bezahlt.

– Ordnungswidrigkeitenrecht

Im Ordnungswidrigkeitenrecht geht es in der Regel stets um den Bußgeldkatalog; die Ahndung von der im Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und ggfs. Punkten und Fahrverbot.

Die Aufgabe eines Rechtsanwalts ist es in diesem Bereich, die Festsetzung eines Bußgeldes zu verhindern oder aufzuheben oder zu minimieren oder in den Fällen, in den ein Bußgeld unvermeidlich ist, wenigstens die Anordnung eines Fahrverbotes zu verhindern.

– Recht des Schadensersatzes

Beim Schadensersatzrecht bzw. Verkehrszivilrecht geht es um die Frage der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall. In der Regel stehen hierbei auf der gegnerischen Seite der Versicherer (Kfz-, Privat-, Haftpflicht-Versicherung), sodass auch Fragen aus dem Versicherungsrecht Gegenstand des Schadensersatzrechts sind. Zu den Ansprüchen, die durchzusetzen oder abzuwehren sind, gehören z.B. Kraftfahrzeug- oder Fahrradreparaturkosten, Nutzungsausfall oder Mietfahrzeugkosten, Kosten des Sachverständigen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, Ersatz des Haushaltsführungsschadens, etc..

Rechtsanwalt Verkehrsrecht für Wismar & Umgebung

Von Rechtsanwalt Goldacker werden Sie kompetent im Rahmen der o.a. Fragen und bei Problemen in den o. a. Bereichen des Verkehrsrechts vertreten.

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