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	<title>Allgemein Archive - Fachanwalt für Familienrecht Wismar</title>
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	<description>Stefan Goldacker Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Wismar &#38;  Umgebung</description>
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	<title>Allgemein Archive - Fachanwalt für Familienrecht Wismar</title>
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		<title>Düsseldorfer Tabelle und der Unterhalt 2023</title>
		<link>https://ragoldacker.de/duesseldorfer-tabelle-und-der-unterhalt-2023/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Goldacker]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Dec 2022 23:37:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Düsseldorfer Tabelle]]></category>
		<category><![CDATA[Düsseldorfer Tabelle 2023]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Freibetrag 2023]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt berechnen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kinder bekommen ab 2023 mehr Unterhalt Kinder bekommen ab 2023 wieder mehr Unterhalt. Die Regelsätze für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben machen ab Januar 2023 einen Sprung; auch der Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Elternteile steigt. Der Bedarfssatz von Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder Elternteil leben, wird von € 860,00 auf 930,00 erhöht. Das [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading" id="h-kinder-bekommen-ab-2023-mehr-unterhalt"><strong>Kinder bekommen ab 2023 mehr Unterhalt</strong></h2>



<p>Kinder bekommen ab 2023 wieder mehr Unterhalt. Die Regelsätze für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben machen ab Januar 2023 einen Sprung; auch der Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Elternteile steigt. </p>



<p>Der Bedarfssatz von Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder Elternteil leben, wird von € 860,00 auf 930,00 erhöht.</p>



<p>Das Kindergeld wird einheitlich je Kind auf € 250,00 mtl. erhöht, unabhängig davon, ob es sich um ein erstes, zweites oder drittes Kind handelt.</p>



<p>Die genauen Zahlbeträge, bei denen jeweils vom Bedarf ab 2023 laut Tabelle des hälftige Kindergeld abgezogen wurde, ergeben sich aus der Tabelle.  </p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-dusseldorfer-tabelle-2023">Düsseldorfer Tabelle 2023</h2>



<p><a href="https://ragoldacker.de/wp-content/uploads/2022/12/20230102143248479-1.pdf">Düsseldorfer Tabelle 1. Januar 2023</a></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-unterhaltsrechtliche-leitlinien-des-oberlandesgerichts-rostock">Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Oberlandesgerichts Rostock</h2>



<p>Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock <a href="https://www.mv-justiz.de/static/MVJ/Gerichte/Oberlandesgericht%20Rostock/Informationen/Unterhaltsrechtliche%20Leitlinien/Unterhaltsrechtliche%20Leitlinien%20der%20Familiensenate%20des%20Oberlandesgerichts%20Rostock%20Stand%2001.01.2022.pdf">(Stand: 01.01.2022)</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Düsseldorfer Tabelle der Unterhalt 2021</title>
		<link>https://ragoldacker.de/duesseldorfer-tabelle-der-unterhalt-2021/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Deistung]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 02 Jan 2021 00:08:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Düsseldorfer Tabelle]]></category>
		<category><![CDATA[Düsseldorfer Tabelle 2021]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt Familienrecht Wismar]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt 2021]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt berechnen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Düsseldorfer Tabelle und die Berechnung des Unterhalt im Jahr 2021</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading" id="h-die-d-sseldorfer-tabelle-und-der-unterhalt-im-jahr-2021"><strong>Die Düsseldorfer Tabelle und der Unterhalt im Jahr 2021</strong></h2>



<p>Die Düsseldorfer Tabelle dient als Richtlinie zur Berechnung des Unterhaltes. Insbesondere sind dort die Tabellensätze zum Kindesunterhalt ausgewiesen. Der Düsseldorfer Tabelle werden über Jahrzehnte die Richtwerte zur Bemessung des Unterhaltes entnommen. Diese Richtwerte finden sich dann mit relativ geringfügigen Abweichungen in den Richtlinien zum Unterhalt der jeweiligen anderen OLG (für Mecklenburg-Vorpommern das OLG Rostock) wieder. </p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-die-bedeutung-der-d-sseldorfer-tabelle-f-r-den-unterhalt-2021"><strong>Die Bedeutung der Düsseldorfer Tabelle für den Unterhalt 2021</strong></h3>



<p>Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sie gibt aber einen guten Überblick darüber, wie viel Unterhalt voraussichtlich geschuldet wird; allerdings muss jeweils dem Einzelfall ergänzend Rechnung getragen werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-1-bedarfss-tze-unterhalt-2021"> <strong>1. Bedarfssätze Unterhalt 2021</strong></h3>



<p><strong>a) Minderjährige </strong></p>



<p>Die Bedarfssätze minderjähriger Kinder (Mindestbedarf) werden ab 01.01.2021 auf folgende Beträge angehoben:</p>



<p> &#8211; für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) € 393,00 (Anhebung um € 24,00)  </p>



<p>&#8211; für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) € 451,00 (Anhebung um € 27,00) </p>



<p>&#8211; für Kinder der 3. Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) € 528,00 (Anhebung um € 31,00).</p>



<p>Diese Beträge entsprechen den Bedarfssätzen der 1. Einkommensgruppe (bis € 1.900,00 der Düsseldorfer Tabelle). Die Anhebung der Bedarfssätze der 1. Einkommensgruppe (Mindestbedarf) führt dann logischerweise zugleich zu einer Änderung der weiteren Bedarfssätze der nächst höheren Einkommensgruppen. Diese werden dann ab der 2. bis 5. Gruppe um jeweils 5 % und in den dann folgenden Gruppen um jeweils 8 % des Mindestunterhalts an-gehoben. </p>



<p><strong>b) Volljährige </strong></p>



<p>Die Bedarfssätze volljähriger Kinder werden zum 01.01.2021 gleichfalls angehoben. Wie in 2020 betragen sie 125 % der Bedarfssätze der 2. Altersstufe. </p>



<p><strong>c) Studierende </strong></p>



<p>Der Bedarfssatz des Studierenden (m/w/d), der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil lebt, bleibt gegenüber 2020 mit € 860,00 unverändert. </p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-2-anrechnung-des-kindergeldes-auf-den-unterhalt-2012"><strong>2. Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt 2012</strong></h3>



<p>Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612 b BGB das Kindergeld anzurechnen. Auch dieses wird ab dem 01.01.2021 erhöht.</p>



<ul class="wp-block-list"><li>für ein 1. und 2. Kind € 219,00</li><li>für ein 3. Kind € 225,00</li><li>ab dem 4. Kind € 250,00</li></ul>



<p>Das Kindergeld ist bei mdj. Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhalt als Bedarf anzurechnen. Die sich nach Abzug des Kindergeldes ergebenden Beträge sind unten in der &#8222;Zahlbetragstabelle&#8220; aufgelistet.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-3-selbstbehalt-bei-unterhalt-2021"> <strong>3. Selbstbehalt bei Unterhalt 2021</strong></h3>



<p>Die Selbstbehalte beim Unterhalt bleiben im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2020 unverändert. </p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-4-einkommensgruppen-unterhalt-2021"><strong>4. Einkommensgruppen Unterhalt 2021</strong></h3>



<p>Die Einkommensgruppen bleiben auch 2021 unverändert. Allerdings ist zu beachten, dass der Bundesgerichtshof eine Fortschreibung der Einkommensgruppen (nach oben) befürwortet hat. Diese Entscheidung konnte allerdings in die Fassung der Unterhaltstabelle 2021 nicht mehr einfließen. Ab 2022 wird es insoweit eine Änderung geben. Schon jetzt wird aber nach der Entscheidung des BGH eine prozentuale Erhöhung der Bedarfssätze in Betracht kommen, wenn das bereinigte Einkommen des Barunterhaltspflichtigen die 10. Einkommensgrenze überschreitet.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-mindestunterhalt-zahlbetr-ge-kindesunterhalt-2021"><strong>Mindestunterhalt &amp; Zahlbeträge Kindesunterhalt 2021</strong></h2>



<h4 class="wp-block-heading" id="h-der-mindestunterhalt-sowie-die-zahlbetr-ge-f-r-den-kindesunterhalt-f-r-das-jahr-2021">Der Mindestunterhalt sowie die Zahlbeträge für den Kindesunterhalt für das Jahr 2021.</h4>



<p><strong>Der Mindestunterhalt, der den Bedarfssätzen der 1. Einkommensgruppe bis 1900 € entspricht, beträgt ab dem Jahr 2021: </strong></p>



<ul class="wp-block-list"><li><strong>393 € für Kinder von 0 bis einschließlich 5 Jahren, </strong>abzgl. 1/2 Kindergeld für ein 1. oder 2. Kind = <strong>ZAHLBETRAG : € 283.50</strong></li><li><strong>451 € für Kinder zwischen 6 bis einschließlich 11 Jahren, </strong>abzgl. 1/2 Kindergeld für ein 1. oder 2. Kind = <strong>ZAHLBETRAG : € 341,50</strong></li><li><strong>528 € für Kinder zwischen 12 bis einschließlich 17 Jahren</strong>, abzgl. 1/2 Kindergeld für ein 1. oder 2. Kind = <strong>ZAHLBETRAG : € 418,50</strong></li></ul>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-die-d-sseldorfer-tabelle-mit-allen-zahlbetr-gen-zum-unterhalt-2021"><strong>Die Düsseldorfer Tabelle mit allen Zahlbeträgen zum Unterhalt 2021</strong></h2>



<p>Die gesamte Düsseldorfer Tabelle mit den Bedarfssätze, sowie den Zahlbeträgen zum <strong>Kindesunterhalt 2021</strong> finden Sie auf der folgender Seite: </p>



<p><a rel="noreferrer noopener" href="https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2021/Duesseldorfer-Tabelle-2021.pdf" target="_blank">www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/duesseldorfer_tabelle/tabelle-2021/duesseldorfertabelle-2021.PDF</a></p>
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		<item>
		<title>Schöne Festtage allen Klienten &#038; Partnern!</title>
		<link>https://ragoldacker.de/schoene-festtage-allen-klienten-partnern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Deistung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Dec 2020 14:34:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://ragoldacker.de/schoene-festtage-allen-klienten-partnern/">Schöne Festtage allen Klienten &#038; Partnern!</a> erschien zuerst auf <a href="https://ragoldacker.de">Fachanwalt für Familienrecht Wismar</a>.</p>
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<p></p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1003" height="709" src="https://ragoldacker.de/wp-content/uploads/2020/12/Goldacker-FB-02.jpg" alt="" class="wp-image-1472" srcset="https://ragoldacker.de/wp-content/uploads/2020/12/Goldacker-FB-02.jpg 1003w, https://ragoldacker.de/wp-content/uploads/2020/12/Goldacker-FB-02-300x212.jpg 300w, https://ragoldacker.de/wp-content/uploads/2020/12/Goldacker-FB-02-768x543.jpg 768w, https://ragoldacker.de/wp-content/uploads/2020/12/Goldacker-FB-02-800x566.jpg 800w" sizes="(max-width: 1003px) 100vw, 1003px" /></figure>
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		<item>
		<title>Unterhalt &#038; Umgang in Corona-Zeiten</title>
		<link>https://ragoldacker.de/unterhalt-umgang-in-corona-zeiten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Aug 2020 10:50:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unterhalt &#38; Umgang in Corona-Zeiten werfen bei vielen Betroffenen zahlreiche Fragen auf. Immer wieder gibt es in der Realität zahlreiche Probleme bei Umsetzung von Unterhaltszahlungen oder beim Umgang. Für ein wenig Klarheit im Dschungel des Familienrechts während der Corona-Kreise sorgt der hier beigefügte Artikel. Quelle: JURIS Das Rechtsportal Ihr Anliegen an Rechtsanwalt Stefan Goldacker Gerne [&#8230;]</p>
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<p>Unterhalt &amp; Umgang in Corona-Zeiten werfen bei vielen Betroffenen zahlreiche Fragen auf. Immer wieder gibt es in der Realität zahlreiche Probleme bei Umsetzung von Unterhaltszahlungen oder beim Umgang. Für ein wenig Klarheit im Dschungel des Familienrechts während der Corona-Kreise sorgt der hier <strong><a href="https://www.juris.de/jportal/nav/juris_2015/aktuelles/magazin/corona-familienrecht.jsp" target="_blank" rel="noreferrer noopener">beigefügte Artikel</a>.   </strong></p>



<p><strong>Quelle: JURIS Das Rechtsportal </strong></p>



<p>Ihr Anliegen an <a href="https://ragoldacker.de/kontakt/">Rechtsanwalt Stefan Goldacker</a></p>



<p>Gerne berate ich Sie persönlich: 038422 4010</p>
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		<item>
		<title>Rechtspolitik</title>
		<link>https://ragoldacker.de/rechtspolitik/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Nov 2019 11:58:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aktuell November 2019 Arbeitsgruppe des BMJV: Thesenpapier zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts veröffentlichtDie interne Arbeitsgruppe im BMJV &#8222;Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung&#8220; hat sich auf Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts verständigt, die am 29. Oktober 2019 veröffentlicht wurden. Die Arbeitsgruppe war im April 2018 im Bundesministerium der Justiz und [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>aktuell November 2019</p>



<table class="wp-block-table is-style-regular"><tbody><tr><td><strong>Arbeitsgruppe des BMJV: Thesenpapier zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts veröffentlicht</strong><br>Die interne <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/102919_AG_SorgeUndUmgangsrecht.html" target="_blank">Arbeitsgruppe im BMJV</a> &#8222;Sorge- und Umgangsrecht, <br>insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung&#8220; hat sich auf Thesen zu einer <strong>Reform des Sorge- und Umgangsrechts</strong> <br>verständigt, die am 29. Oktober 2019 veröffentlicht wurden. Die <br>Arbeitsgruppe war im April 2018 im Bundesministerium der Justiz und <br>für Verbraucherschutz eingesetzt worden. Ihre Aufgabe: den <br>Reformbedarf im Sorge- und Umgangsrecht, auch im Hinblick auf Fälle <br>des Wechselmodells, umfassend erörtern. Zu den Expertinnen und <br>Experten des Familienrechts in der Arbeitsgruppe gehört auch RAin Eva Becker, Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der <br>Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV. Aufgrund der geänderten <br>Lebenswirklichkeiten vieler Familien und der gesellschaftlichen <br>Entwicklungen sahen die Mitglieder der Arbeitsgruppe mehrheitlich <br>Bedarf für eine grundlegende Reform im Bereich des <br>Kindschaftsrechts. <br>Hier find Sie die <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/Artikel/102919_Thesen_AG_SorgeUndUmgangsrecht.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1" target="_blank">Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts</a><br><br><strong>Bundestag: Nichtzulassungsbeschwerde – Anhörung im </strong><br><strong>Rechtsausschuss</strong><br>Am 9. Oktober 2019 hat die Bundesregierung den <a rel="noreferrer noopener" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913828.pdf" target="_blank">Entwurf eines Gesetzes</a> zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in <br>Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften beschlossen. <br>Am 4. November 2019 fand die <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2EwNl9SZWNodC9hbmhvZXJ1bmdlbl9hcmNoaXYvbmljaHR6dWxhc3N1bmdzYmVzY2h3ZXJkZS02NTk5OTY=&amp;mod=mod559522" target="_blank">öffentliche Anhörung</a> im Rechtsausschuss statt. Die <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bundestag.de/resource/blob/666058/3690c23b21e8139b73d20f0cc639a936/schwackenberg_dav-data.pdf" target="_blank">DAV-Stellungnahme</a> gab RA u N.a.D. Wolfgang Schwackenberg <br>ab, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht im DAV. Die Stellungnahme entstand u.a. auf Basis der DAV-Stellungnahme <a rel="noreferrer noopener" href="https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-25-19-nichtzulassungsbeschwerde-spezialisierung-u-w" target="_blank">Nr. 25/2019</a>. <br>Darin spricht sich der DAV gegen die geplante dauerhafte Festschreibung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden aus, um <br>ungerechtfertigte Beschränkungen von Rechtsschutzmöglichkeiten zu <br>vermeiden. Der DAV fordert erneut eine Einführung der <br>Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen und in Angelegenheiten <br>der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die neu geschaffenen Richterstellen für den BGH sollten dazu genutzt werden, endlich gleiches Recht zu <br>gewähren. <br><a rel="noreferrer noopener" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913828.pdf" target="_blank">Gesetzentwurf</a>, DAV-<a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bundestag.de/resource/blob/666058/3690c23b21e8139b73d20f0cc639a936/schwackenberg_dav-data.pdf" target="_blank">Stellungnahme</a><br><br><strong>Bundeskabinett: Gesetzentwürfe zur Adoptionshilfe und <br>Stiefkindadoption beschlossen</strong><br>Mit zwei Gesetzentwürfen will die Bundesregierung die Möglichkeiten <br>von Adoptionen und die Begleitung der daran beteiligten Familien <br>verbessern. Das Bundeskabinett hat am 6. November 2019 sowohl den <br>Entwurf des Adoptionshilfe-Gesetzes aus dem Bundesministerium für <br>Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als auch den <br>Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption aus dem Bundesministerium für <br>Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) beschlossen. <br>BMJV-<a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/110619_Stiefkindadoption.html" target="_blank">Pressemitteilung</a>, BMFSFJ-<a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-gesetzentwuerfe-zur-adoptionshilfe-und-stiefkindadoption/140710" target="_blank">Pressemitteilung</a>, beide vom 6.11.2019<br><br><strong>Bundesministeriums für Gesundheit: Gesetzentwurf gegen <br>Konversionstherapien</strong><br>Der Referentenentwurf zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der <br>selbstempfundenen geschlechtlichen Identität (Sexuelle-Orientierung-<br>und-geschlechtliche-Identität-Schutz-Gesetz – SO-GISchutzG) wurde am <br>5. November 2019 veröffentlicht. Er bündelt neue Rechtsvorschriften, die sich gegen Konversionstherapien wenden. Er beinhaltet insbesondere <br>neue Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten, u.a. das Verbot von <br>Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen <br>Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität, das Verbot der Bewerbung, des Anbietens und Vermittelns solcher <br>Behandlungen, ein Beratungsangebot an jedwede betroffene Person und deren Angehörige sowie an beruflich oder privat mit dem Thema <br>befasste Personen. Strafen beziehungsweise Bußgelder bei Verstoß gegen die Verbote sind vorgesehen. Bei Erziehungs- und Fürsorgeberechtigten <br>ist die Strafbarkeit begrenzt auf Fälle der gröblichen Verletzung der <br>Fürsorgepflicht. <br>BM für Gesundheit: <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/konversionstherapienverbot.html" target="_blank">Information</a>; <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/K/RefE_Konversionstherapieverbot.pdf" target="_blank">Referentenentwurf (SO-GISchutzG)</a><br><br><br><strong>Rechtsprechung</strong><br><strong>EuGHMR: Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens</strong><br>Es geht um die Rechtfertigung eines Eingriffs in das Recht auf Achtung <br>des Privat- und Familienlebens. Die Rechtssache betraf die Adoption eines Kindes gegen den Willen der Eltern. Hier haben die nationalen <br>Gerichte (Norwegen) zunächst ein Pflegekindschaftsverhältnis <br>angeordnet. Später wurde den Eltern die elterliche Sorge zwecks <br>anschließender Adoption des Kindes durch die Pflegeeltern entzogen. Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat <br>im Fall Lobben u. A. gegen Norwegen entschieden, dass eine Verletzung <br>von Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) EMRK <br>vorliegt.<br><br>Beschwerde Nr. 37283/13<br><a href="http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-195909">Entscheidung vom 10.9.2019</a>        <a href="https://www.famrz.de/pressemitteilungen/sorgeentzug-zwecks-adoption-eines-pflegekindes.html">Pressemitteilung</a><br><br><strong>BVerfG: Angemessenheit der Verfahrensdauer in Umgangssachen</strong><br>Bei der Beurteilung der Frage, ob die Verfahrensdauer eines <br>Umgangsverfahrens unangemessen lang ist, ist die Gefahr einer faktischen Präjudizierung durch Zeitablauf besonders zu beachten und es gilt <br>daher eine besondere Sorgfaltspflicht der Gerichte. Es bestehen aber <br>weder verfassungsrechtliche noch menschenrechtliche <br>Gewährleistungen, generell in Umgangssachen eine Pflicht zu <br>„maximaler Verfahrensbeschleunigung“ zugrunde zu legen. <br>Das Familiengericht kann einen für das Kind bestellten <br>Verfahrensbeistand nicht verpflichten, einen Umgangsbegleiter zu <br>benennen.<br><br>Az 1 BvR 1763/18<br><a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/09/rk20190906_1bvr176318.html">Beschluss vom 6.9.2019</a><br><br><strong>BGH: Verfahrenskostenhilfe bei wesentlichen Änderungen der </strong><br><strong>Bedürftigkeit</strong><br>Begehrt der Rechtsmittelführer Verfahrenskostenhilfe, muss er in der <br>Beschwerdeinstanz mit der Ablehnung des Verfahrenskostenhilfegesuchswegen fehlender Bedürftigkeit rechnen, wenn sich nach der <br>erstinstanzlichen Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wesentliche <br>Änderungen ergeben haben.<br><br>Az XII ZB 120/19<br><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=19a1fd83c1378a668036727f24828f86&amp;nr=100658&amp;pos=0&amp;anz=1">Beschluss vom 11.9.2019</a><br><br><strong>BGH: Negative Entwicklung der Versorgungslage</strong><br>Ist ein in der Ehezeit erworbenes Versorgungsanrecht im Zeitpunkt der <br>Entscheidung über den Versorgungsausgleich nicht mehr oder nicht <br>mehr vollständig vorhanden, ist diese negative Entwicklung der <br>Versorgungslage grundsätzlich unabhängig von ihren Ursachen oder <br>dem Zeitpunkt ihrer Entstehung zu berücksichtigen. <br>Bei Versorgungsanrechten eines beherrschenden Gesellschafter-<br>Geschäftsführers ist für den Beginn der im Rahmen der zeitratierlichen <br>Bewertung einzustellenden Gesamtzeit auf den in der Versorgungszusage für den Erwerb des Anrechts tatsächlich festgelegten Erdienensverlauf<br>abzustellen; wenn die Unternehmereigenschaft des Versorgungsempfängers schon bei Erteilung der Zusage bestanden hat, wird in der <br>Versorgungszusage der Beginn des Erwerbs von Anrechten schon aus <br>steuerrechtlichen Gründen regelmäßig auf den Zeitpunkt der Erteilung <br>der Versorgungszusage festgelegt sein.<br><br>Az XII ZB 627/15<br><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=2453f9d734bdf31bdff7e4118681a24f&amp;nr=100661&amp;pos=0&amp;anz=1">Beschluss vom 11.9.2019</a><br><br><br><strong>OLG Oldenburg: Wahl eines Zielversorgungsträgers</strong><br>Bei der Frist zur Wahl eines Zielversorgungsträgers nach <br><a rel="noreferrer noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__222.html" target="_blank">§ 222 Abs. 1 FamFG</a> handelt es sich um keine Ausschlussfrist sondern um eine Frist, die der Förderung des Verfahrens dient.<br><br>Az 11 UF 148/19<br>Beschluss vom 8.10.2019<br><a href="http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?sm=es">(noch nicht in der Datenbank)</a><br><br><strong>OLG Dresden: Umfang der Auskunftspflicht des </strong><br><strong>Unterhaltsschuldners über Einkünfte aus Gesellschaftsbeteiligungen</strong><br>Die Grundsätze der Einkommensermittlung für Selbständige sind auch <br>auf den Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft oder <br>Personengesellschaft anzuwenden, wenn es sich bei dem Gesellschafter <br>um einen sog. beherrschenden Gesellschafter handelt, der aufgrund der Quote seiner Beteiligung oder seiner Position die Geschäfte der <br>Gesellschaft oder die Gewinnausschüttung steuern oder in seinem <br>Interesse maßgeblich beeinflussen kann. Der Auskunftsanspruch <br>erstreckt sich in diesem Fall grundsätzlich auch auf die <br>Gewinnermittlung der Gesellschaft. <br>Soweit der Gesellschafter/Mitgesellschafter danach auch die <br>Gewinnermittlung (Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft) in der <br>Auskunft darzustellen hat, muss er grundsätzlich (neben der Bilanz <br>einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung) auch die <br>Gesellschaftsverträge bzw. die Gesellschafterbeschlüsse vorlegen, die die Gewinnverteilung unter den Gesellschaftern regeln. Das Interesse <br>eventueller Mitgesellschafter an der Geheimhaltung von <br>Gesellschaftsverträgen und an der Gewinnermittlung des Unternehmens hat in der Regel hinter den Auskunftsanspruch zurückzutreten.<br><br>Az 20 WF 728/19<br><a href="https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035650">Beschluss vom 29.8.2019</a><br><br><strong>OLG Köln: Kostenrisiko bei der Auslandsadoption &#8211; Keine </strong><br><strong>Amtshaftung der öffentlichen Stellen</strong><br>Bei einer beabsichtigten Adoption eines Mädchens aus Thailand haften <br>die beteiligten öffentlichen Stellen nicht für die Kosten der <br>Unterbringung des Kindes in Deutschland. Die potentiellen Adoptiveltern entschieden sich wegen „auffälligen Verhaltens“ des Mädchens letztlich <br>gegen eine Adoption, nachdem sie es bereits nach Deutschland geholt <br>hatten. Sie machten geltend, dass ihnen das Kind nicht hätte vermittelt <br>werden dürfen und dass sie über das Kostenrisiko hätten aufgeklärt <br>werden müssen. Insgesamt habe es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die Adoptionsvermittlung wahrscheinlich scheitern werde, so das OLG. Die behauptete Amtspflichtverletzung durch das <br>Jugendamt sei nicht kausal für den geltend gemachten Schaden <br>geworden. Außerdem hätten die Kläger das Risiko für eine <br>Kostenübernahme vor Mitnahme des Mädchens nach Deutschland <br>gekannt.<br><br>Az 7 U 151/18<br>Urteil vom 11.07.2019<br><a href="https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/18_10_2019_/index.php">OLG-Pressemitteilung</a><br><a href="https://www.justiz.nrw.de/BS/nrwe2/index.php">demnächst hier im Volltext veröffentlicht</a><br><br><strong>Amtsgericht München: Fristlose Kündigung des Krippenvertrages </strong><br><strong>unberechtigt</strong><br>Ein Ehepaar hatte das Vertragsverhältnis mit einer Krippe fristlos <br>gekündigt, u.a. weil es die Eingewöhnung in der Krippe als gescheitert <br>sah. Die Einrichtung sei entgegen zuvor gemachter Angaben nicht für <br>6 Monate alte Kinder geeignet. Die fristlose Kündigung war unberechtigt. Das Ehepaar muss die vereinbarte Vergütung bis zum Ablauf der <br>vereinbarten dreimonatigen Kündigungsfrist zahlen. Das Urteil ist noch <br>nicht rechtskräftig.<br><br>Az 173 C 8625/19<br>Urteil vom 8.10.2019<br><br><a href="https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2019/83.php">Pressemitteilung vom 18.10.2019</a><br><br>Quelle: <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://familienanwaelte-dav.de/?md-ov-uuid=3e07adc8-0160-11ea-ad1f-0cc47a46be62" target="_blank">https://familienanwaelte-dav.de/?md-ov-uuid=3e07adc8-0160-11ea-ad1f-0cc47a46be62</a></td></tr><tr></tr></tbody></table>
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		<title>Wechselmodell bei uneinigen Eltern</title>
		<link>https://ragoldacker.de/wechselmodell-bei-uneinigen-eltern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Mar 2019 08:53:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>OLG Bremen: Wechselmodell bei uneinigen Eltern Zwar kann ein Gericht das paritätische Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils anordnen. Das setzt jedoch eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern voraus. Ist das Verhältnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>OLG Bremen: Wechselmodell bei uneinigen Eltern</strong></p>
<p>Zwar kann ein Gericht das paritätische Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils anordnen. Das setzt jedoch eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern voraus.</p>
<p>Ist das Verhältnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes. Das gilt insbesondere dann, wenn die Wohnorte der Eltern weit auseinander liegen (hier mehr als 100km) und eine verlässliche Planung wegen ständig wechselnder Arbeitszeiten eines Elternteils nicht möglich ist.</p>
<p>Az 4 UF 57/18   Beschluss vom 16.08.2018</p>
<p><a href="https://www.jurion.de/urteile/olg-bremen/2018-08-16/4-uf-57_18/" target="_blank" rel="noopener">Weiterführende Informationen</a></p>
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		<title>Fami­li­en­chat ist &#8222;belei­di­gungs­f­reie&#8220; Zone</title>
		<link>https://ragoldacker.de/fami%c2%adli%c2%aden%c2%adchat-ist-belei%c2%addi%c2%adgungs%c2%adf%c2%adreie-zone/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Mar 2019 08:36:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>© detailblick-foto &#8211; stock.adobe.com Der enge Familienkreis ist ein ehrschutzfreier Raum, in dem auch die Schwiegermutter ein &#8222;Protokoll über Misshandlungen&#8220; über ihren Schwiegersohn an die Schwester per WhatsApp verschicken darf, ohne dass er dies verbieten könne, so ein OLG. Im Familienkreis dürfen bei Auseinandersetzungen auch heftige Worte fallen, ohne dass einer der Beteiligten gerichtliche Konsequenzen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" src="https://www.lto.de/fileadmin/_processed_/7/5/csm_Familienchat_ist_beleidigungsfreie_Sphaere_b8f1b90aee.jpg" alt="Fami­li­en­chat ist belei­di­gungs­f­reie Zone" width="800" height="533" /></p>
<p class="wp-caption-text">© detailblick-foto &#8211; stock.adobe.com</p>
<p><strong>Der enge Familienkreis ist ein ehrschutzfreier Raum, in dem auch die Schwiegermutter ein &#8222;Protokoll über Misshandlungen&#8220; über ihren Schwiegersohn an die Schwester per WhatsApp verschicken darf, ohne dass er dies verbieten könne, so ein OLG.</strong></p>
<p>Im Familienkreis dürfen bei Auseinandersetzungen auch heftige Worte fallen, ohne dass einer der Beteiligten gerichtliche Konsequenzen fürchten muss. Mit dieser Begründung der Familie als &#8222;beleidigungsfreie Sphäre&#8220; hat das <a class="external-link-new-window" title="Oberlandesgericht Frankfurt am Main Adresse und Kontaktdaten" href="https://www.lto.de/gerichte/aktuelle-urteile-und-adresse/oberlandesgericht-frankfurt-am-main/" target="_top">Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main</a> den Unterlassungsanspruch eines Mannes gegen seine Schwiegermutter abgelehnt. Der Mann hatte verlangt, dass seine Schwiegermutter nicht länger per WhatsApp vor anderen Familienmitgliedern behaupten dürfe, dass er seinen Sohn misshandelt habe (Urt. v. 17.01.2019, Az. 16 W 54/18).</p>
<p>Alles begann mit einem Ehestreit im Jahr 2016. Nach Angaben des Schwiegersohns habe er dabei seinen Sohn, der nicht von alleine das Zimmer verlassen wollte, am Nacken gefasst und ihn von hinten &#8222;geschubst&#8220;, damit er schneller laufe. Seine Ehefrau nahm das Geschehen auf Video auf und schickte es ihrer Mutter.</p>
<p>Die verfasste ein so bezeichnetes &#8222;Protokoll über Misshandlungen&#8220;, in welchem sie mehrere Verhaltensweisen ihres Schwiegersohns auflistete. Samt Video verschickte sie dies schließlich als WhatsApp-Anlagen an ihre Schwester. Daneben stellte sich noch Strafanzeige wegen Kindesmisshandlung und legte dem Jugendamt und die Kriminalpolizei das Protokoll und das Video vor. Der Schwiegersohn verlangte von ihr, solche Behauptungen nicht mehr zu verbreiten. Mit einem Antrag beim Landgericht (LG) war er damit allerdings bereits gescheitert.</p>
<h3><b>OLG: Enger Familienkreis ist &#8222;ehrschutzfreier Raum&#8220;</b></h3>
<p>Das OLG Frankfurt am Main hat die Entscheidung der Vorinstanz nun bestätigt und die Äußerungen als &#8222;privilegiert&#8220; eingestuft. Sie seien in einem &#8222;ehrschutzfreien Raum&#8220; gefallen und deswegen nicht rechtswidrig. Die Frankfurter Richter verwiesen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach es einen &#8222;Bereich vertraulicher Kommunikation innerhalb besonders ausgestalteter Vertrauensbeziehungen&#8220; gebe. Dazu gehöre insbesondere der engste Familienkreis, welcher als &#8222;beleidigungsfreie Sphäre&#8220; dem Ehrenschutz vorgehe.</p>
<p>Damit solle ein persönlicher Freiraum gewährt werden, in dem man sich mit seinen engsten Verwandten frei aussprechen könne, ohne eine gerichtliche Verfolgung befürchten zu müssen, so das OLG. Äußerungen, die gegenüber Außenstehenden oder der Öffentlichkeit wegen ihres ehrverletzenden Gehalts eigentlich nicht schutzwürdig wären, würden in solchen privaten Vertraulichkeitsbeziehungen verfassungsrechtlichen Schutz genießen, welcher dem Schutz der Ehre vorgehe.</p>
<p>Die Schwiegermutter habe sich genau in diesem Freiraum geäußert. Sie unterhalte zu ihrer Schwester und Tochter einen sehr engen und guten Kontakt, der es rechtfertige, sich über ihren Schwiegersohn frei auszusprechen, entschieden die Zivilrichter. Es spiele dabei keine Rolle, dass es sich um eine WhatsApp Nachricht mit einem Dokument als Anlage handle und nicht bloß mündlich kommuniziert worden sei.</p>
<p>Quelle: <a href="https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-am-main-whatsapp-chat-ehrschutz-familie-beleidigung/" target="_blank" rel="noopener">lto.de</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ragoldacker.de/fami%c2%adli%c2%aden%c2%adchat-ist-belei%c2%addi%c2%adgungs%c2%adf%c2%adreie-zone/">Fami­li­en­chat ist &#8222;belei­di­gungs­f­reie&#8220; Zone</a> erschien zuerst auf <a href="https://ragoldacker.de">Fachanwalt für Familienrecht Wismar</a>.</p>
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