Erbrecht & Testament
Im Erbrecht sind die Bereiche der Rechtsnachfolge und sonstige Rechtsfolgen im Todesfall geregelt. Über den Todesfall und die Verteilung Ihres Vermögens bzw. des Vermögens naher Angehöriger machen Sie sich vielleicht (noch) keine Gedanken. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge (§ 1931 ff. BGB) ein.
Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, ob dies in Ihrem Fall/in Ihrer Familie erwünscht und interessengerecht ist? Eine persönliche maßgeschneiderte Lösung ist oft individuell besser als die gesetzliche Erbfolge.
Es gibt Untersuchungen, wonach nur rund 25% aller Bundesbürger ein Testament errichtet haben. Eine beträchtliche Anzahl davon ist dann auch noch formunwirksam. Gesetzliche Erbfolge tritt im Übrigen auch dann ein, wenn ein privates Testament formunwirksam – also etwa nicht eigenhändig handschriftlich – geschrieben wurde. Anlass ein Testament aufzusetzen, einen Erbvertrag zu schließen oder aber die beabsichtigte Erbfolge durch schon zu Lebzeiten durch Vermögenstransfers vorwegzunehmen, könnten Überlegungen zum Ausschluss der nachstehenden Risiken sein:
- Zersplitterung von Vermögen durch Teilungsversteigerung bei Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Erbschaftssteuer- und/oder Prozesskosten bei Erbenstreitigkeiten, die einen beträchtlichen Anteil des Vermögens aufzehren
- Auslandsvermögen, insbesondere Immobilien (weitaus höhere Erbschaftssteuersätze als in der Bundesrepublik Deutschland)
- Pflichtteilsansprüche bzw. fehlende Liquidität des/der Erben, diese zu erfüllen. Als Folge ergeben sich oft Notverkäufe
- drohender Sozialhilferegress, wenn das Sozialamt große Teile der Heimkosten übernehmen muss und beispielsweise Schenkungen an die Angehörigen“zu spät“ erfolgten
- altersbedingte Geschäftsunfähigkeit, wodurch ohne rechtzeitige Errichtung entsprechender Vollmachten Betreuung durch berufsmäßige, gerichtlich bestellte Betreuer oft nicht vermieden werden kann
Verschaffen Sie sich doch schon vor dem 1. Beratungsgespräch einen ersten Überblick über Ihr Vermögen. Für eine erbrechtliche Beratung ist der Überblick über das Vermögen des Mandanten unabdingbar. Zum einen kann nur so die erbschaftssteuerliche Bemessungsgrenze zuverlässig ermittelt werden. Zum anderen ist auch nur so eine vernünftige Empfehlung für eine gerechte Verteilung des Vermögens und die erforderlichen evtl. vorbereitenden Maßnahmen möglich.