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	<title>Fachanwalt für Familienrecht Wismar</title>
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	<description>Stefan Goldacker Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Wismar &#38;  Umgebung</description>
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	<title>Fachanwalt für Familienrecht Wismar</title>
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		<title>Düsseldorfer Tabelle und der Unterhalt 2023</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Stefan Goldacker]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Dec 2022 23:37:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Düsseldorfer Tabelle]]></category>
		<category><![CDATA[Düsseldorfer Tabelle 2023]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Freibetrag 2023]]></category>
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		<category><![CDATA[Unterhalt berechnen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kinder bekommen ab 2023 mehr Unterhalt Kinder bekommen ab 2023 wieder mehr Unterhalt. Die Regelsätze für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben machen ab Januar 2023 einen Sprung; auch der Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Elternteile steigt. Der Bedarfssatz von Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder Elternteil leben, wird von € 860,00 auf 930,00 erhöht. Das [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading" id="h-kinder-bekommen-ab-2023-mehr-unterhalt"><strong>Kinder bekommen ab 2023 mehr Unterhalt</strong></h2>



<p>Kinder bekommen ab 2023 wieder mehr Unterhalt. Die Regelsätze für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben machen ab Januar 2023 einen Sprung; auch der Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Elternteile steigt. </p>



<p>Der Bedarfssatz von Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder Elternteil leben, wird von € 860,00 auf 930,00 erhöht.</p>



<p>Das Kindergeld wird einheitlich je Kind auf € 250,00 mtl. erhöht, unabhängig davon, ob es sich um ein erstes, zweites oder drittes Kind handelt.</p>



<p>Die genauen Zahlbeträge, bei denen jeweils vom Bedarf ab 2023 laut Tabelle des hälftige Kindergeld abgezogen wurde, ergeben sich aus der Tabelle.  </p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-dusseldorfer-tabelle-2023">Düsseldorfer Tabelle 2023</h2>



<p><a href="https://ragoldacker.de/wp-content/uploads/2022/12/20230102143248479-1.pdf">Düsseldorfer Tabelle 1. Januar 2023</a></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-unterhaltsrechtliche-leitlinien-des-oberlandesgerichts-rostock">Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Oberlandesgerichts Rostock</h2>



<p>Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock <a href="https://www.mv-justiz.de/static/MVJ/Gerichte/Oberlandesgericht%20Rostock/Informationen/Unterhaltsrechtliche%20Leitlinien/Unterhaltsrechtliche%20Leitlinien%20der%20Familiensenate%20des%20Oberlandesgerichts%20Rostock%20Stand%2001.01.2022.pdf">(Stand: 01.01.2022)</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Düsseldorfer Tabelle der Unterhalt 2021</title>
		<link>https://ragoldacker.de/duesseldorfer-tabelle-der-unterhalt-2021/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Deistung]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 02 Jan 2021 00:08:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Düsseldorfer Tabelle]]></category>
		<category><![CDATA[Düsseldorfer Tabelle 2021]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt Familienrecht Wismar]]></category>
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		<category><![CDATA[Unterhalt 2021]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt berechnen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Düsseldorfer Tabelle und die Berechnung des Unterhalt im Jahr 2021</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading" id="h-die-d-sseldorfer-tabelle-und-der-unterhalt-im-jahr-2021"><strong>Die Düsseldorfer Tabelle und der Unterhalt im Jahr 2021</strong></h2>



<p>Die Düsseldorfer Tabelle dient als Richtlinie zur Berechnung des Unterhaltes. Insbesondere sind dort die Tabellensätze zum Kindesunterhalt ausgewiesen. Der Düsseldorfer Tabelle werden über Jahrzehnte die Richtwerte zur Bemessung des Unterhaltes entnommen. Diese Richtwerte finden sich dann mit relativ geringfügigen Abweichungen in den Richtlinien zum Unterhalt der jeweiligen anderen OLG (für Mecklenburg-Vorpommern das OLG Rostock) wieder. </p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-die-bedeutung-der-d-sseldorfer-tabelle-f-r-den-unterhalt-2021"><strong>Die Bedeutung der Düsseldorfer Tabelle für den Unterhalt 2021</strong></h3>



<p>Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sie gibt aber einen guten Überblick darüber, wie viel Unterhalt voraussichtlich geschuldet wird; allerdings muss jeweils dem Einzelfall ergänzend Rechnung getragen werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-1-bedarfss-tze-unterhalt-2021"> <strong>1. Bedarfssätze Unterhalt 2021</strong></h3>



<p><strong>a) Minderjährige </strong></p>



<p>Die Bedarfssätze minderjähriger Kinder (Mindestbedarf) werden ab 01.01.2021 auf folgende Beträge angehoben:</p>



<p> &#8211; für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) € 393,00 (Anhebung um € 24,00)  </p>



<p>&#8211; für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) € 451,00 (Anhebung um € 27,00) </p>



<p>&#8211; für Kinder der 3. Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) € 528,00 (Anhebung um € 31,00).</p>



<p>Diese Beträge entsprechen den Bedarfssätzen der 1. Einkommensgruppe (bis € 1.900,00 der Düsseldorfer Tabelle). Die Anhebung der Bedarfssätze der 1. Einkommensgruppe (Mindestbedarf) führt dann logischerweise zugleich zu einer Änderung der weiteren Bedarfssätze der nächst höheren Einkommensgruppen. Diese werden dann ab der 2. bis 5. Gruppe um jeweils 5 % und in den dann folgenden Gruppen um jeweils 8 % des Mindestunterhalts an-gehoben. </p>



<p><strong>b) Volljährige </strong></p>



<p>Die Bedarfssätze volljähriger Kinder werden zum 01.01.2021 gleichfalls angehoben. Wie in 2020 betragen sie 125 % der Bedarfssätze der 2. Altersstufe. </p>



<p><strong>c) Studierende </strong></p>



<p>Der Bedarfssatz des Studierenden (m/w/d), der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil lebt, bleibt gegenüber 2020 mit € 860,00 unverändert. </p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-2-anrechnung-des-kindergeldes-auf-den-unterhalt-2012"><strong>2. Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt 2012</strong></h3>



<p>Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612 b BGB das Kindergeld anzurechnen. Auch dieses wird ab dem 01.01.2021 erhöht.</p>



<ul class="wp-block-list"><li>für ein 1. und 2. Kind € 219,00</li><li>für ein 3. Kind € 225,00</li><li>ab dem 4. Kind € 250,00</li></ul>



<p>Das Kindergeld ist bei mdj. Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhalt als Bedarf anzurechnen. Die sich nach Abzug des Kindergeldes ergebenden Beträge sind unten in der &#8222;Zahlbetragstabelle&#8220; aufgelistet.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-3-selbstbehalt-bei-unterhalt-2021"> <strong>3. Selbstbehalt bei Unterhalt 2021</strong></h3>



<p>Die Selbstbehalte beim Unterhalt bleiben im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2020 unverändert. </p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-4-einkommensgruppen-unterhalt-2021"><strong>4. Einkommensgruppen Unterhalt 2021</strong></h3>



<p>Die Einkommensgruppen bleiben auch 2021 unverändert. Allerdings ist zu beachten, dass der Bundesgerichtshof eine Fortschreibung der Einkommensgruppen (nach oben) befürwortet hat. Diese Entscheidung konnte allerdings in die Fassung der Unterhaltstabelle 2021 nicht mehr einfließen. Ab 2022 wird es insoweit eine Änderung geben. Schon jetzt wird aber nach der Entscheidung des BGH eine prozentuale Erhöhung der Bedarfssätze in Betracht kommen, wenn das bereinigte Einkommen des Barunterhaltspflichtigen die 10. Einkommensgrenze überschreitet.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-mindestunterhalt-zahlbetr-ge-kindesunterhalt-2021"><strong>Mindestunterhalt &amp; Zahlbeträge Kindesunterhalt 2021</strong></h2>



<h4 class="wp-block-heading" id="h-der-mindestunterhalt-sowie-die-zahlbetr-ge-f-r-den-kindesunterhalt-f-r-das-jahr-2021">Der Mindestunterhalt sowie die Zahlbeträge für den Kindesunterhalt für das Jahr 2021.</h4>



<p><strong>Der Mindestunterhalt, der den Bedarfssätzen der 1. Einkommensgruppe bis 1900 € entspricht, beträgt ab dem Jahr 2021: </strong></p>



<ul class="wp-block-list"><li><strong>393 € für Kinder von 0 bis einschließlich 5 Jahren, </strong>abzgl. 1/2 Kindergeld für ein 1. oder 2. Kind = <strong>ZAHLBETRAG : € 283.50</strong></li><li><strong>451 € für Kinder zwischen 6 bis einschließlich 11 Jahren, </strong>abzgl. 1/2 Kindergeld für ein 1. oder 2. Kind = <strong>ZAHLBETRAG : € 341,50</strong></li><li><strong>528 € für Kinder zwischen 12 bis einschließlich 17 Jahren</strong>, abzgl. 1/2 Kindergeld für ein 1. oder 2. Kind = <strong>ZAHLBETRAG : € 418,50</strong></li></ul>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-die-d-sseldorfer-tabelle-mit-allen-zahlbetr-gen-zum-unterhalt-2021"><strong>Die Düsseldorfer Tabelle mit allen Zahlbeträgen zum Unterhalt 2021</strong></h2>



<p>Die gesamte Düsseldorfer Tabelle mit den Bedarfssätze, sowie den Zahlbeträgen zum <strong>Kindesunterhalt 2021</strong> finden Sie auf der folgender Seite: </p>



<p><a rel="noreferrer noopener" href="https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2021/Duesseldorfer-Tabelle-2021.pdf" target="_blank">www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/duesseldorfer_tabelle/tabelle-2021/duesseldorfertabelle-2021.PDF</a></p>
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		<item>
		<title>Schöne Festtage allen Klienten &#038; Partnern!</title>
		<link>https://ragoldacker.de/schoene-festtage-allen-klienten-partnern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Deistung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Dec 2020 14:34:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://ragoldacker.de/schoene-festtage-allen-klienten-partnern/">Schöne Festtage allen Klienten &#038; Partnern!</a> erschien zuerst auf <a href="https://ragoldacker.de">Fachanwalt für Familienrecht Wismar</a>.</p>
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<p></p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1003" height="709" src="https://ragoldacker.de/wp-content/uploads/2020/12/Goldacker-FB-02.jpg" alt="" class="wp-image-1472" srcset="https://ragoldacker.de/wp-content/uploads/2020/12/Goldacker-FB-02.jpg 1003w, https://ragoldacker.de/wp-content/uploads/2020/12/Goldacker-FB-02-300x212.jpg 300w, https://ragoldacker.de/wp-content/uploads/2020/12/Goldacker-FB-02-768x543.jpg 768w, https://ragoldacker.de/wp-content/uploads/2020/12/Goldacker-FB-02-800x566.jpg 800w" sizes="(max-width: 1003px) 100vw, 1003px" /></figure>
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		<item>
		<title>Unterhalt &#038; Umgang in Corona-Zeiten</title>
		<link>https://ragoldacker.de/unterhalt-umgang-in-corona-zeiten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Aug 2020 10:50:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unterhalt &#38; Umgang in Corona-Zeiten werfen bei vielen Betroffenen zahlreiche Fragen auf. Immer wieder gibt es in der Realität zahlreiche Probleme bei Umsetzung von Unterhaltszahlungen oder beim Umgang. Für ein wenig Klarheit im Dschungel des Familienrechts während der Corona-Kreise sorgt der hier beigefügte Artikel. Quelle: JURIS Das Rechtsportal Ihr Anliegen an Rechtsanwalt Stefan Goldacker Gerne [&#8230;]</p>
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<p>Unterhalt &amp; Umgang in Corona-Zeiten werfen bei vielen Betroffenen zahlreiche Fragen auf. Immer wieder gibt es in der Realität zahlreiche Probleme bei Umsetzung von Unterhaltszahlungen oder beim Umgang. Für ein wenig Klarheit im Dschungel des Familienrechts während der Corona-Kreise sorgt der hier <strong><a href="https://www.juris.de/jportal/nav/juris_2015/aktuelles/magazin/corona-familienrecht.jsp" target="_blank" rel="noreferrer noopener">beigefügte Artikel</a>.   </strong></p>



<p><strong>Quelle: JURIS Das Rechtsportal </strong></p>



<p>Ihr Anliegen an <a href="https://ragoldacker.de/kontakt/">Rechtsanwalt Stefan Goldacker</a></p>



<p>Gerne berate ich Sie persönlich: 038422 4010</p>
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		<item>
		<title>Rechtspolitik</title>
		<link>https://ragoldacker.de/rechtspolitik/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Nov 2019 11:58:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aktuell November 2019 Arbeitsgruppe des BMJV: Thesenpapier zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts veröffentlichtDie interne Arbeitsgruppe im BMJV &#8222;Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung&#8220; hat sich auf Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts verständigt, die am 29. Oktober 2019 veröffentlicht wurden. Die Arbeitsgruppe war im April 2018 im Bundesministerium der Justiz und [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>aktuell November 2019</p>



<table class="wp-block-table is-style-regular"><tbody><tr><td><strong>Arbeitsgruppe des BMJV: Thesenpapier zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts veröffentlicht</strong><br>Die interne <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/102919_AG_SorgeUndUmgangsrecht.html" target="_blank">Arbeitsgruppe im BMJV</a> &#8222;Sorge- und Umgangsrecht, <br>insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung&#8220; hat sich auf Thesen zu einer <strong>Reform des Sorge- und Umgangsrechts</strong> <br>verständigt, die am 29. Oktober 2019 veröffentlicht wurden. Die <br>Arbeitsgruppe war im April 2018 im Bundesministerium der Justiz und <br>für Verbraucherschutz eingesetzt worden. Ihre Aufgabe: den <br>Reformbedarf im Sorge- und Umgangsrecht, auch im Hinblick auf Fälle <br>des Wechselmodells, umfassend erörtern. Zu den Expertinnen und <br>Experten des Familienrechts in der Arbeitsgruppe gehört auch RAin Eva Becker, Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der <br>Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV. Aufgrund der geänderten <br>Lebenswirklichkeiten vieler Familien und der gesellschaftlichen <br>Entwicklungen sahen die Mitglieder der Arbeitsgruppe mehrheitlich <br>Bedarf für eine grundlegende Reform im Bereich des <br>Kindschaftsrechts. <br>Hier find Sie die <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/Artikel/102919_Thesen_AG_SorgeUndUmgangsrecht.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1" target="_blank">Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts</a><br><br><strong>Bundestag: Nichtzulassungsbeschwerde – Anhörung im </strong><br><strong>Rechtsausschuss</strong><br>Am 9. Oktober 2019 hat die Bundesregierung den <a rel="noreferrer noopener" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913828.pdf" target="_blank">Entwurf eines Gesetzes</a> zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in <br>Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften beschlossen. <br>Am 4. November 2019 fand die <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2EwNl9SZWNodC9hbmhvZXJ1bmdlbl9hcmNoaXYvbmljaHR6dWxhc3N1bmdzYmVzY2h3ZXJkZS02NTk5OTY=&amp;mod=mod559522" target="_blank">öffentliche Anhörung</a> im Rechtsausschuss statt. Die <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bundestag.de/resource/blob/666058/3690c23b21e8139b73d20f0cc639a936/schwackenberg_dav-data.pdf" target="_blank">DAV-Stellungnahme</a> gab RA u N.a.D. Wolfgang Schwackenberg <br>ab, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht im DAV. Die Stellungnahme entstand u.a. auf Basis der DAV-Stellungnahme <a rel="noreferrer noopener" href="https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-25-19-nichtzulassungsbeschwerde-spezialisierung-u-w" target="_blank">Nr. 25/2019</a>. <br>Darin spricht sich der DAV gegen die geplante dauerhafte Festschreibung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden aus, um <br>ungerechtfertigte Beschränkungen von Rechtsschutzmöglichkeiten zu <br>vermeiden. Der DAV fordert erneut eine Einführung der <br>Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen und in Angelegenheiten <br>der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die neu geschaffenen Richterstellen für den BGH sollten dazu genutzt werden, endlich gleiches Recht zu <br>gewähren. <br><a rel="noreferrer noopener" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913828.pdf" target="_blank">Gesetzentwurf</a>, DAV-<a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bundestag.de/resource/blob/666058/3690c23b21e8139b73d20f0cc639a936/schwackenberg_dav-data.pdf" target="_blank">Stellungnahme</a><br><br><strong>Bundeskabinett: Gesetzentwürfe zur Adoptionshilfe und <br>Stiefkindadoption beschlossen</strong><br>Mit zwei Gesetzentwürfen will die Bundesregierung die Möglichkeiten <br>von Adoptionen und die Begleitung der daran beteiligten Familien <br>verbessern. Das Bundeskabinett hat am 6. November 2019 sowohl den <br>Entwurf des Adoptionshilfe-Gesetzes aus dem Bundesministerium für <br>Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als auch den <br>Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption aus dem Bundesministerium für <br>Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) beschlossen. <br>BMJV-<a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/110619_Stiefkindadoption.html" target="_blank">Pressemitteilung</a>, BMFSFJ-<a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-gesetzentwuerfe-zur-adoptionshilfe-und-stiefkindadoption/140710" target="_blank">Pressemitteilung</a>, beide vom 6.11.2019<br><br><strong>Bundesministeriums für Gesundheit: Gesetzentwurf gegen <br>Konversionstherapien</strong><br>Der Referentenentwurf zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der <br>selbstempfundenen geschlechtlichen Identität (Sexuelle-Orientierung-<br>und-geschlechtliche-Identität-Schutz-Gesetz – SO-GISchutzG) wurde am <br>5. November 2019 veröffentlicht. Er bündelt neue Rechtsvorschriften, die sich gegen Konversionstherapien wenden. Er beinhaltet insbesondere <br>neue Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten, u.a. das Verbot von <br>Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen <br>Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität, das Verbot der Bewerbung, des Anbietens und Vermittelns solcher <br>Behandlungen, ein Beratungsangebot an jedwede betroffene Person und deren Angehörige sowie an beruflich oder privat mit dem Thema <br>befasste Personen. Strafen beziehungsweise Bußgelder bei Verstoß gegen die Verbote sind vorgesehen. Bei Erziehungs- und Fürsorgeberechtigten <br>ist die Strafbarkeit begrenzt auf Fälle der gröblichen Verletzung der <br>Fürsorgepflicht. <br>BM für Gesundheit: <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/konversionstherapienverbot.html" target="_blank">Information</a>; <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/K/RefE_Konversionstherapieverbot.pdf" target="_blank">Referentenentwurf (SO-GISchutzG)</a><br><br><br><strong>Rechtsprechung</strong><br><strong>EuGHMR: Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens</strong><br>Es geht um die Rechtfertigung eines Eingriffs in das Recht auf Achtung <br>des Privat- und Familienlebens. Die Rechtssache betraf die Adoption eines Kindes gegen den Willen der Eltern. Hier haben die nationalen <br>Gerichte (Norwegen) zunächst ein Pflegekindschaftsverhältnis <br>angeordnet. Später wurde den Eltern die elterliche Sorge zwecks <br>anschließender Adoption des Kindes durch die Pflegeeltern entzogen. Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat <br>im Fall Lobben u. A. gegen Norwegen entschieden, dass eine Verletzung <br>von Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) EMRK <br>vorliegt.<br><br>Beschwerde Nr. 37283/13<br><a href="http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-195909">Entscheidung vom 10.9.2019</a>        <a href="https://www.famrz.de/pressemitteilungen/sorgeentzug-zwecks-adoption-eines-pflegekindes.html">Pressemitteilung</a><br><br><strong>BVerfG: Angemessenheit der Verfahrensdauer in Umgangssachen</strong><br>Bei der Beurteilung der Frage, ob die Verfahrensdauer eines <br>Umgangsverfahrens unangemessen lang ist, ist die Gefahr einer faktischen Präjudizierung durch Zeitablauf besonders zu beachten und es gilt <br>daher eine besondere Sorgfaltspflicht der Gerichte. Es bestehen aber <br>weder verfassungsrechtliche noch menschenrechtliche <br>Gewährleistungen, generell in Umgangssachen eine Pflicht zu <br>„maximaler Verfahrensbeschleunigung“ zugrunde zu legen. <br>Das Familiengericht kann einen für das Kind bestellten <br>Verfahrensbeistand nicht verpflichten, einen Umgangsbegleiter zu <br>benennen.<br><br>Az 1 BvR 1763/18<br><a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/09/rk20190906_1bvr176318.html">Beschluss vom 6.9.2019</a><br><br><strong>BGH: Verfahrenskostenhilfe bei wesentlichen Änderungen der </strong><br><strong>Bedürftigkeit</strong><br>Begehrt der Rechtsmittelführer Verfahrenskostenhilfe, muss er in der <br>Beschwerdeinstanz mit der Ablehnung des Verfahrenskostenhilfegesuchswegen fehlender Bedürftigkeit rechnen, wenn sich nach der <br>erstinstanzlichen Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wesentliche <br>Änderungen ergeben haben.<br><br>Az XII ZB 120/19<br><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=19a1fd83c1378a668036727f24828f86&amp;nr=100658&amp;pos=0&amp;anz=1">Beschluss vom 11.9.2019</a><br><br><strong>BGH: Negative Entwicklung der Versorgungslage</strong><br>Ist ein in der Ehezeit erworbenes Versorgungsanrecht im Zeitpunkt der <br>Entscheidung über den Versorgungsausgleich nicht mehr oder nicht <br>mehr vollständig vorhanden, ist diese negative Entwicklung der <br>Versorgungslage grundsätzlich unabhängig von ihren Ursachen oder <br>dem Zeitpunkt ihrer Entstehung zu berücksichtigen. <br>Bei Versorgungsanrechten eines beherrschenden Gesellschafter-<br>Geschäftsführers ist für den Beginn der im Rahmen der zeitratierlichen <br>Bewertung einzustellenden Gesamtzeit auf den in der Versorgungszusage für den Erwerb des Anrechts tatsächlich festgelegten Erdienensverlauf<br>abzustellen; wenn die Unternehmereigenschaft des Versorgungsempfängers schon bei Erteilung der Zusage bestanden hat, wird in der <br>Versorgungszusage der Beginn des Erwerbs von Anrechten schon aus <br>steuerrechtlichen Gründen regelmäßig auf den Zeitpunkt der Erteilung <br>der Versorgungszusage festgelegt sein.<br><br>Az XII ZB 627/15<br><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=2453f9d734bdf31bdff7e4118681a24f&amp;nr=100661&amp;pos=0&amp;anz=1">Beschluss vom 11.9.2019</a><br><br><br><strong>OLG Oldenburg: Wahl eines Zielversorgungsträgers</strong><br>Bei der Frist zur Wahl eines Zielversorgungsträgers nach <br><a rel="noreferrer noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__222.html" target="_blank">§ 222 Abs. 1 FamFG</a> handelt es sich um keine Ausschlussfrist sondern um eine Frist, die der Förderung des Verfahrens dient.<br><br>Az 11 UF 148/19<br>Beschluss vom 8.10.2019<br><a href="http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?sm=es">(noch nicht in der Datenbank)</a><br><br><strong>OLG Dresden: Umfang der Auskunftspflicht des </strong><br><strong>Unterhaltsschuldners über Einkünfte aus Gesellschaftsbeteiligungen</strong><br>Die Grundsätze der Einkommensermittlung für Selbständige sind auch <br>auf den Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft oder <br>Personengesellschaft anzuwenden, wenn es sich bei dem Gesellschafter <br>um einen sog. beherrschenden Gesellschafter handelt, der aufgrund der Quote seiner Beteiligung oder seiner Position die Geschäfte der <br>Gesellschaft oder die Gewinnausschüttung steuern oder in seinem <br>Interesse maßgeblich beeinflussen kann. Der Auskunftsanspruch <br>erstreckt sich in diesem Fall grundsätzlich auch auf die <br>Gewinnermittlung der Gesellschaft. <br>Soweit der Gesellschafter/Mitgesellschafter danach auch die <br>Gewinnermittlung (Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft) in der <br>Auskunft darzustellen hat, muss er grundsätzlich (neben der Bilanz <br>einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung) auch die <br>Gesellschaftsverträge bzw. die Gesellschafterbeschlüsse vorlegen, die die Gewinnverteilung unter den Gesellschaftern regeln. Das Interesse <br>eventueller Mitgesellschafter an der Geheimhaltung von <br>Gesellschaftsverträgen und an der Gewinnermittlung des Unternehmens hat in der Regel hinter den Auskunftsanspruch zurückzutreten.<br><br>Az 20 WF 728/19<br><a href="https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035650">Beschluss vom 29.8.2019</a><br><br><strong>OLG Köln: Kostenrisiko bei der Auslandsadoption &#8211; Keine </strong><br><strong>Amtshaftung der öffentlichen Stellen</strong><br>Bei einer beabsichtigten Adoption eines Mädchens aus Thailand haften <br>die beteiligten öffentlichen Stellen nicht für die Kosten der <br>Unterbringung des Kindes in Deutschland. Die potentiellen Adoptiveltern entschieden sich wegen „auffälligen Verhaltens“ des Mädchens letztlich <br>gegen eine Adoption, nachdem sie es bereits nach Deutschland geholt <br>hatten. Sie machten geltend, dass ihnen das Kind nicht hätte vermittelt <br>werden dürfen und dass sie über das Kostenrisiko hätten aufgeklärt <br>werden müssen. Insgesamt habe es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die Adoptionsvermittlung wahrscheinlich scheitern werde, so das OLG. Die behauptete Amtspflichtverletzung durch das <br>Jugendamt sei nicht kausal für den geltend gemachten Schaden <br>geworden. Außerdem hätten die Kläger das Risiko für eine <br>Kostenübernahme vor Mitnahme des Mädchens nach Deutschland <br>gekannt.<br><br>Az 7 U 151/18<br>Urteil vom 11.07.2019<br><a href="https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/18_10_2019_/index.php">OLG-Pressemitteilung</a><br><a href="https://www.justiz.nrw.de/BS/nrwe2/index.php">demnächst hier im Volltext veröffentlicht</a><br><br><strong>Amtsgericht München: Fristlose Kündigung des Krippenvertrages </strong><br><strong>unberechtigt</strong><br>Ein Ehepaar hatte das Vertragsverhältnis mit einer Krippe fristlos <br>gekündigt, u.a. weil es die Eingewöhnung in der Krippe als gescheitert <br>sah. Die Einrichtung sei entgegen zuvor gemachter Angaben nicht für <br>6 Monate alte Kinder geeignet. Die fristlose Kündigung war unberechtigt. Das Ehepaar muss die vereinbarte Vergütung bis zum Ablauf der <br>vereinbarten dreimonatigen Kündigungsfrist zahlen. Das Urteil ist noch <br>nicht rechtskräftig.<br><br>Az 173 C 8625/19<br>Urteil vom 8.10.2019<br><br><a href="https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2019/83.php">Pressemitteilung vom 18.10.2019</a><br><br>Quelle: <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://familienanwaelte-dav.de/?md-ov-uuid=3e07adc8-0160-11ea-ad1f-0cc47a46be62" target="_blank">https://familienanwaelte-dav.de/?md-ov-uuid=3e07adc8-0160-11ea-ad1f-0cc47a46be62</a></td></tr><tr></tr></tbody></table>
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		<title>Wechselmodell bei uneinigen Eltern</title>
		<link>https://ragoldacker.de/wechselmodell-bei-uneinigen-eltern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Mar 2019 08:53:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>OLG Bremen: Wechselmodell bei uneinigen Eltern Zwar kann ein Gericht das paritätische Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils anordnen. Das setzt jedoch eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern voraus. Ist das Verhältnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>OLG Bremen: Wechselmodell bei uneinigen Eltern</strong></p>
<p>Zwar kann ein Gericht das paritätische Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils anordnen. Das setzt jedoch eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern voraus.</p>
<p>Ist das Verhältnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes. Das gilt insbesondere dann, wenn die Wohnorte der Eltern weit auseinander liegen (hier mehr als 100km) und eine verlässliche Planung wegen ständig wechselnder Arbeitszeiten eines Elternteils nicht möglich ist.</p>
<p>Az 4 UF 57/18   Beschluss vom 16.08.2018</p>
<p><a href="https://www.jurion.de/urteile/olg-bremen/2018-08-16/4-uf-57_18/" target="_blank" rel="noopener">Weiterführende Informationen</a></p>
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		<title>Fami­li­en­chat ist &#8222;belei­di­gungs­f­reie&#8220; Zone</title>
		<link>https://ragoldacker.de/fami%c2%adli%c2%aden%c2%adchat-ist-belei%c2%addi%c2%adgungs%c2%adf%c2%adreie-zone/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Mar 2019 08:36:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>© detailblick-foto &#8211; stock.adobe.com Der enge Familienkreis ist ein ehrschutzfreier Raum, in dem auch die Schwiegermutter ein &#8222;Protokoll über Misshandlungen&#8220; über ihren Schwiegersohn an die Schwester per WhatsApp verschicken darf, ohne dass er dies verbieten könne, so ein OLG. Im Familienkreis dürfen bei Auseinandersetzungen auch heftige Worte fallen, ohne dass einer der Beteiligten gerichtliche Konsequenzen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" src="https://www.lto.de/fileadmin/_processed_/7/5/csm_Familienchat_ist_beleidigungsfreie_Sphaere_b8f1b90aee.jpg" alt="Fami­li­en­chat ist belei­di­gungs­f­reie Zone" width="800" height="533" /></p>
<p class="wp-caption-text">© detailblick-foto &#8211; stock.adobe.com</p>
<p><strong>Der enge Familienkreis ist ein ehrschutzfreier Raum, in dem auch die Schwiegermutter ein &#8222;Protokoll über Misshandlungen&#8220; über ihren Schwiegersohn an die Schwester per WhatsApp verschicken darf, ohne dass er dies verbieten könne, so ein OLG.</strong></p>
<p>Im Familienkreis dürfen bei Auseinandersetzungen auch heftige Worte fallen, ohne dass einer der Beteiligten gerichtliche Konsequenzen fürchten muss. Mit dieser Begründung der Familie als &#8222;beleidigungsfreie Sphäre&#8220; hat das <a class="external-link-new-window" title="Oberlandesgericht Frankfurt am Main Adresse und Kontaktdaten" href="https://www.lto.de/gerichte/aktuelle-urteile-und-adresse/oberlandesgericht-frankfurt-am-main/" target="_top">Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main</a> den Unterlassungsanspruch eines Mannes gegen seine Schwiegermutter abgelehnt. Der Mann hatte verlangt, dass seine Schwiegermutter nicht länger per WhatsApp vor anderen Familienmitgliedern behaupten dürfe, dass er seinen Sohn misshandelt habe (Urt. v. 17.01.2019, Az. 16 W 54/18).</p>
<p>Alles begann mit einem Ehestreit im Jahr 2016. Nach Angaben des Schwiegersohns habe er dabei seinen Sohn, der nicht von alleine das Zimmer verlassen wollte, am Nacken gefasst und ihn von hinten &#8222;geschubst&#8220;, damit er schneller laufe. Seine Ehefrau nahm das Geschehen auf Video auf und schickte es ihrer Mutter.</p>
<p>Die verfasste ein so bezeichnetes &#8222;Protokoll über Misshandlungen&#8220;, in welchem sie mehrere Verhaltensweisen ihres Schwiegersohns auflistete. Samt Video verschickte sie dies schließlich als WhatsApp-Anlagen an ihre Schwester. Daneben stellte sich noch Strafanzeige wegen Kindesmisshandlung und legte dem Jugendamt und die Kriminalpolizei das Protokoll und das Video vor. Der Schwiegersohn verlangte von ihr, solche Behauptungen nicht mehr zu verbreiten. Mit einem Antrag beim Landgericht (LG) war er damit allerdings bereits gescheitert.</p>
<h3><b>OLG: Enger Familienkreis ist &#8222;ehrschutzfreier Raum&#8220;</b></h3>
<p>Das OLG Frankfurt am Main hat die Entscheidung der Vorinstanz nun bestätigt und die Äußerungen als &#8222;privilegiert&#8220; eingestuft. Sie seien in einem &#8222;ehrschutzfreien Raum&#8220; gefallen und deswegen nicht rechtswidrig. Die Frankfurter Richter verwiesen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach es einen &#8222;Bereich vertraulicher Kommunikation innerhalb besonders ausgestalteter Vertrauensbeziehungen&#8220; gebe. Dazu gehöre insbesondere der engste Familienkreis, welcher als &#8222;beleidigungsfreie Sphäre&#8220; dem Ehrenschutz vorgehe.</p>
<p>Damit solle ein persönlicher Freiraum gewährt werden, in dem man sich mit seinen engsten Verwandten frei aussprechen könne, ohne eine gerichtliche Verfolgung befürchten zu müssen, so das OLG. Äußerungen, die gegenüber Außenstehenden oder der Öffentlichkeit wegen ihres ehrverletzenden Gehalts eigentlich nicht schutzwürdig wären, würden in solchen privaten Vertraulichkeitsbeziehungen verfassungsrechtlichen Schutz genießen, welcher dem Schutz der Ehre vorgehe.</p>
<p>Die Schwiegermutter habe sich genau in diesem Freiraum geäußert. Sie unterhalte zu ihrer Schwester und Tochter einen sehr engen und guten Kontakt, der es rechtfertige, sich über ihren Schwiegersohn frei auszusprechen, entschieden die Zivilrichter. Es spiele dabei keine Rolle, dass es sich um eine WhatsApp Nachricht mit einem Dokument als Anlage handle und nicht bloß mündlich kommuniziert worden sei.</p>
<p>Quelle: <a href="https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-am-main-whatsapp-chat-ehrschutz-familie-beleidigung/" target="_blank" rel="noopener">lto.de</a></p>
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		<title>Verliebt, verlobt, verheiratet, geschieden – Populäre Rechtsirrtümer aus dem Familienrecht</title>
		<link>https://ragoldacker.de/verliebt-verlobt-verheiratet-geschieden-populaere-rechtsirrtuemer-aus-dem-familienrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Goldacker]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 May 2018 07:57:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Jedes Jahr rufen die Vereinten Nationen (UN) am 15.05. den Internationalen Tag der Familie zur Bekräftigung der Bedeutung von Familien aus, der auch in Deutschland mit vielen Aktionen begangen wird. Dieses Jahr hat der Gedenktag das Motto „Von App bis Zeit für Familie: Wir fördern Vereinbarkeit“. Familien gibt es heutzutage in den unterschiedlichsten Formen und [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ragoldacker.de/verliebt-verlobt-verheiratet-geschieden-populaere-rechtsirrtuemer-aus-dem-familienrecht/">Verliebt, verlobt, verheiratet, geschieden – Populäre Rechtsirrtümer aus dem Familienrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://ragoldacker.de">Fachanwalt für Familienrecht Wismar</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div style="width: 810px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://www.anwalt.de/images/rechtstipps/resize/800/-/Familienrecht_Mythen_5af55b9b1efa2.jpg" alt="Im Familienrecht kursieren viele Mythen zum Thema Ehe und Scheidung." width="800" height="533" /><p class="wp-caption-text">Im Familienrecht kursieren viele Mythen zum Thema Ehe und Scheidung.</p></div>
<p><strong>Jedes Jahr rufen die Vereinten Nationen (UN) am 15.05. den Internationalen Tag der Familie zur Bekräftigung der Bedeutung von Familien aus, der auch in Deutschland mit vielen Aktionen begangen wird. Dieses Jahr hat der Gedenktag das Motto „Von App bis Zeit für Familie: Wir fördern Vereinbarkeit“.</strong></p>
<p>Familien gibt es heutzutage in den unterschiedlichsten Formen und Konstrukten, denn ständig entstehen neue Formen des zwischenmenschlichen Zusammenlebens und mehr Alternativen zur klassischen <a title="Rechtsanwalt Ehe Rechtsanwälte | anwalt.de" href="https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/ehe.php">Ehe</a>. Je mehr Familienmodelle entstehen, desto mehr neue Gesetze, richtungsweisende Urteile und Gesetzesänderungen gibt es. Damit Sie sich nicht im Dschungel des Familienrechts verirren, sondern die gemeinsame Zeit mit der Familie genießen können, hat die juristische Redaktion von anwalt.de hat die populärsten Rechtsirrtümer im <a title="Rechtsanwalt Familienrecht Rechtsanwälte | anwalt.de" href="https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/familienrecht.php">Familienrecht</a> zu Ehe, <a title="Rechtsanwalt Trennung Rechtsanwälte | anwalt.de" href="https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/trennung.php">Trennung</a>, <a title="Rechtsanwalt Scheidung Rechtsanwälte | anwalt.de" href="https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/scheidung.php">Scheidung</a>, Kindern, Vorsorge und Co. herausgesucht. Während sich dieser Teil mit den Mythen rund um die Ehe beschäftigt, geht es im <a href="https://www.anwalt.de/rechtstipps/populaere-rechtsmythen-aus-dem-familienrecht-teil_104260.html">zweiten Teil</a>  um Kinder, andere Verwandte und wichtige Vorsorgefragen.</p>
<p><strong>5 Rechtsirrtümer in der Ehe</strong></p>
<p>Auch wenn es heute viele mögliche Lebensformen für Paare gibt, dominiert die Ehe immer noch das Familienleben der Deutschen. In der Rechtswelt gibt es deshalb nicht nur etliche Regelungen zur Ehe, sondern auch einige besonders populäre Mythen.</p>
<p><em>Irrtum 1: Nach der Hochzeit gehört den Ehegatten alles je zur Hälfte</em></p>
<p>Gesetzlich leben Ehepartner nach der Hochzeit im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nichts anderes vereinbart haben. Dieser Güterstand bedeutet aber gerade nicht, dass den Ehepartnern ab dem Zeitpunkt der Hochzeit alle Vermögenswerte gemeinsam gehören. Stattdessen ändert sich bei dem bereits vorhandenen Vermögen mit der Hochzeit rechtlich gar nichts und das neu erwirtschaftete Vermögen gehört zunächst dem Ehepartner, der es eingenommen hat. Wird die Ehe später geschieden, wird für beide Ehepartner getrennt deren jeweiliges Vermögen zu Beginn der Ehe und zum Zeitpunkt der Scheidung ermittelt. Der Vermögenszuwachs wird dann im Rahmen des Zugewinnausgleichs zwischen den beiden Ehepartnern hälftig aufgeteilt bzw. ausgeglichen.</p>
<p><em>Irrtum 2: Ehegatten haften wechselseitig für ihre Schulden</em></p>
<p>Ähnlich wie beim <a title="Rechtsanwalt Eigentum Rechtsanwälte | anwalt.de" href="https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/eigentum.php">Eigentum</a>, das auch nach der Hochzeit der jeweilige Ehepartner behält, haftet auch nur jeder Ehepartner für die eigenen <a title="Rechtsanwalt Schulden Rechtsanwälte | anwalt.de" href="https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/schulden.php">Schulden</a>. Eine automatische Mithaftung für einzelne Verbindlichkeiten des anderen Partners gibt es in der Ehe nicht. Lediglich bei Geschäften zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs besteht eine Ausnahme. Außerhalb dieses Bereichs entsteht eine Mithaftung nur dann, wenn beide Partner z. B. einen Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben haben oder ein Ehepartner eine Bürgschaftserklärung abgibt. Anders sieht es hingegen aus, wenn Ehepartner nicht im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, sondern im <a title="Rechtsanwalt Ehevertrag Rechtsanwälte | anwalt.de" href="https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/ehevertrag.php">Ehevertrag</a> den Güterstand der Gütergemeinschaft gewählt haben, denn dieser zeichnet sich dadurch aus, dass die Ehepartner tatsächlich gemeinschaftliches Vermögen gründen. Dieses Gesamtgut haftet dann auch für alle Schulden mit der Konsequenz, dass für die Verbindlichkeiten eines Ehepartners das Vermögen beider Ehepartner haftet.</p>
<p><em>Irrtum 3: Keine Ehe ohne Ehevertrag</em></p>
<p>Zu den hartnäckigsten Mythen im Familienrecht gehört der Irrglaube, dass man die Ehe nicht ohne Ehevertrag eingehen sollte und dieser nur vor der Hochzeit wirksam geschlossen werden kann. Beides ist falsch. Ob ein Ehevertrag notwendig ist oder nicht, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich behält ohne Ehevertrag jeder Ehepartner auch nach der Hochzeit seine Besitztümer und seine Schulden. Im Fall der Scheidung wird nur das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt, wobei das Gesetz den in der Ehe wirtschaftlich schwächer gestellten Ehepartner schützt, der sich weniger entwickeln konnte (z. B. weil er bzw. sie sich um Haushalt und Kinder gekümmert hat). Sinnvoll und notwendig ist der Ehevertrag hingegen bei Unternehmern, um zu verhindern, dass das Unternehmen durch Scheidung und Rosenkrieg untergeht.</p>
<p>Eine Vorschrift, wonach der Ehevertrag zwingend vor der Eheschließung abgeschlossen werden muss, gibt es nicht. Im Gegenteil regelt § 1408 <a title="Rechtsanwalt BGB Rechtsanwälte | anwalt.de" href="https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/bgb.php">BGB</a> ausdrücklich, dass die Eheleute ihren Güterstand auch nach Eingehung der Ehe noch mit einem Ehevertrag aufheben und ändern können. Man kann daher auch getrost ohne Ehevertrag heiraten und sich in aller Ruhe überlegen, ob ein Ehevertrag erforderlich ist und diesen später abschließen.</p>
<p><em>Irrtum 4: Wer sich wirklich liebt, braucht keinen Ehevertrag</em></p>
<p>Im Irrgarten der populärsten Rechtsirrtümer in Bezug auf die Ehe findet sich auch das Gegenstück – nämlich, dass kein Ehevertrag erforderlich ist, wenn man sich wirklich liebt. Auch hier gilt: Eine pauschale Aussage, ob ein Ehevertrag notwendig ist oder nicht, gibt es nicht. Die Aussage „wer wirklich liebt, braucht keinen Ehevertrag“ ist deshalb genauso falsch wie „keine Ehe ohne Ehevertrag“. Ehepartner sollten daher stets selbst prüfen, wie sie ihre güterrechtliche Rechtsbeziehung geregelt haben wollen und ob hierfür ein Ehevertrag notwendig ist oder nicht.</p>
<p><em>Irrtum 5: Ehepartner sind automatisch vertretungsbefugt</em></p>
<p>Schwerwiegende Folgen hat der Irrglaube, dass Ehepartner durch die Hochzeit zu gesetzlichen Vertretern werden. Diesen Automatismus gibt es nicht und der Kreis der gesetzlichen Vertreter beschränkt sich im <a title="Fachanwalt Familienrecht Fachanwälte | anwalt.de" href="https://www.anwalt.de/fachanwalt/familienrecht.php">Familienrecht</a> auf die Beziehung Eltern-Kind. Zur Vertretung des anderen Partners benötigen Ehegatten deshalb eine rechtsgeschäftliche <a title="Rechtsanwalt Vollmacht Rechtsanwälte | anwalt.de" href="https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/vollmacht.php">Vollmacht</a>. Das gilt sowohl für einzelne Alltagsfälle (z. B. das Abholen der Post) als auch für den gesamten Vorsorgebereich (Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung).</p>
<p><strong>5 Rechtsirrtümer zur Trennung &amp; Scheidung</strong></p>
<p>Auch wenn die Ehe einst als Bund fürs Leben gedacht war, werden die meisten Ehen heute nicht mehr durch den Tod, sondern vielmehr vom Familienrichter geschieden. Rechtsirrtümer bei Trennung und Scheidung gibt es zuhauf.</p>
<p><em>Irrtum 1: Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne Kinder wird kein Anwalt benötigt</em></p>
<p>Eine Scheidung ohne Anwalt gibt es nicht. Die Ehe kann in Deutschland nur durch einen Richter geschieden werden. Voraussetzung für die Scheidung der Ehe durch einen Richter ist, dass einer der beiden scheidungswilligen Ehepartner einen Scheidungsantrag stellt. Da im Scheidungsverfahren grundsätzlich Anwaltszwang herrscht, kann solch ein Scheidungsantrag nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden.</p>
<p><em>Irrtum 2: Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann ein Anwalt beide Ehegatten vertreten</em></p>
<p>Den gemeinsamen Anwalt gibt es nicht, denn berufsrechtlich dürfen Rechtsanwälte nur einen Ehegatten vertreten. Grund dafür ist, dass Anwälte nach der <a title="Rechtsanwalt Bundesrechtsanwaltsordnung Rechtsanwälte | anwalt.de" href="https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/bundesrechtsanwaltsordnung.php">Bundesrechtsanwaltsordnung</a> (BRAO) keine widerstreitenden Interessen vertreten dürfen. Formal gesehen handelt es sich bei scheidungswilligen Ehepartnern aber gerade um Gegner mit unterschiedlichen rechtlichen Interessen. Möglich ist hingegen, dass sich nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten lässt. Da der Scheidungsantrag nur von einem Anwalt gestellt werden kann, benötigt derjenige Partner, der die Scheidung einreicht, zwingend einen Anwalt. Der andere Partner hat hingegen die Möglichkeit, das Scheidungsverfahren ohne Anwalt zu durchlaufen, solange er keine eigenen Anträge vor Gericht stellen will.</p>
<p><em>Irrtum 3: Kurz nach der Hochzeit kann die Ehe ohne Trennungsjahr annulliert werden</em></p>
<p>Es ist keine Seltenheit mehr, dass eine Ehe nur noch wenige Monate bzw. ein oder zwei Jahre hält. Trotzdem gelten bei der Scheidung in diesen Fällen die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie bei einer <a title="Rechtsanwalt Ehescheidung Rechtsanwälte | anwalt.de" href="https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/ehescheidung.php">Ehescheidung</a> nach mehreren Jahrzehnten. Es gibt weder die Möglichkeit, bei einer kurzen Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden zu werden, noch kann die Ehe aufgrund ihrer kurzen Existenz annulliert werden. Eine Eheannullierung ist deshalb keine schnelle Lösung für ehemals zu schnell entschlossene Ehepartner, sondern stets an sehr enge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Danach kommt die Annullierung einer Ehe nur in Betracht, wenn eine Ehevoraussetzung nicht vorgelegen hat. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Eheverbot vorliegt, eine Scheinehe eingegangen oder ein Ehepartner vor dem Eingehen der Ehe bedroht wurde. Damit ist die Annullierung einer Ehe nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich.</p>
<p><em>Irrtum 4: Gegen den Willen des anderen ist eine Scheidung nicht möglich</em></p>
<p>Voraussetzung für die Ehescheidung ist lediglich, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist und der Scheidungsantrag gestellt wurde. Die Zustimmung des anderen Ehepartners zur Scheidung ist dagegen nicht erforderlich. Bei den Aussagen, eine Scheidung sei gegen den Willen des anderen gar nicht oder erst nach drei Jahren möglich, handelt es sich deshalb um einen Mythos, der zwar weitverbreitet ist, an dem aber rechtlich nichts dran ist.</p>
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<p><em>Irrtum 5: Ohne Trennungsjahr keine Scheidung </em></p>
<p>Grundsätzlich ist die Ehe nach dem gesetzlichen Leitbild immer noch auf Lebenszeit angelegt. Deshalb will der Gesetzgeber, dass sich Ehepartner ihre Entscheidung, die Ehe aufzugeben, reiflich überlegen. In der Regel muss deshalb das Trennungsjahr eingehalten werden. Es gibt aber auch Ausnahmen, die die Juristen als besondere Härtefälle bezeichnen. Hierzu gehören z. B. Straftaten gegen den Ehepartner, die Kinder oder die Eltern des Ehepartners, eine neue <a title="Rechtsanwalt Lebenspartnerschaft Rechtsanwälte | anwalt.de" href="https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/lebenspartnerschaft.php">Lebenspartnerschaft</a> mit hervorgegangenen Kindern oder die Aufforderung zum Gruppensex. Liegt ein solcher Härtefall vor, kann die Ehe auch ohne Einhaltung des Trennungsjahres geschieden werden</p>
<p class="imgCopyRight">Foto : Shutterstock.com/fizkes</p>
<p>Quelle: <a href="https://www.anwalt.de/rechtstipps/verliebt-verlobt-verheiratet-geschieden-populaere-rechtsirrtuemer-aus-dem-familienrecht-teil_103720.html" target="_blank" rel="noopener">anwalt.de</a></p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://ragoldacker.de/verliebt-verlobt-verheiratet-geschieden-populaere-rechtsirrtuemer-aus-dem-familienrecht/">Verliebt, verlobt, verheiratet, geschieden – Populäre Rechtsirrtümer aus dem Familienrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://ragoldacker.de">Fachanwalt für Familienrecht Wismar</a>.</p>
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		<title>Werdende Mütter: Welche Rechte haben Schwangere?</title>
		<link>https://ragoldacker.de/werdende-muetter-welche-rechte-haben-schwangere/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Goldacker]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jul 2016 18:58:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mutterschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit und doch eine besondere Phase. Das berücksichtigt auch das Recht und schützt schwangere Frauen etwa im Berufsleben. Doch auch über die Arbeitswelt hinaus können Schwangere bestimmte Rechte beanspruchen. Das Gesetz zum Schutz erwerbstätiger Mütter, besser bekannt als Mutterschutzgesetz, hat der Bundestag bereits 1952 verabschiedet. Nun plant Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ragoldacker.de/werdende-muetter-welche-rechte-haben-schwangere/">Werdende Mütter: Welche Rechte haben Schwangere?</a> erschien zuerst auf <a href="https://ragoldacker.de">Fachanwalt für Familienrecht Wismar</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit und doch eine besondere Phase. Das berücksichtigt auch das Recht und schützt schwangere Frauen etwa im Berufsleben. Doch auch über die Arbeitswelt hinaus können Schwangere bestimmte Rechte beanspruchen.</h2>
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<p class="bodytext">Das Gesetz zum Schutz erwerbstätiger Mütter, besser bekannt als Mutterschutzgesetz, hat der Bundestag bereits 1952 verabschiedet. Nun plant Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) eine Reform des <a class="external-link" title="Opens external link in current window" href="https://anwaltauskunft.de/magazin/thema/mutterschutz/">Mutterschutzgesetzes</a>. Dem Gesetzesentwurf aus dem Hause des Familienministeriums hat das Bundeskabinett bereits zugestimmt, die Billigung durch den Bundestag steht noch aus.</p>
<p><span id="more-1003"></span></p>
<p class="bodytext">Nach Schwesigs Gesetzentwurf dürfen künftig auch Schülerinnen und Studentinnen <a class="external-link" title="Opens external link in current window" href="https://anwaltauskunft.de/ratgeber/rechtslexikon/m/mutterschutz/">Mutterschutz </a>in Anspruch nehmen. Allerdings sollen Ausnahmen erlaubt sein, etwa vor wichtigen Prüfungen in Schule oder Studium. Außerdem will die Bundesfamilienministerin den Mutterschutz für Frauen einführen, die als <a class="external-link" title="Opens external link in current window" href="https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/selbststaendig/1681/selbststaendig-taetig-was-muss-man-bei-der-sozialversicherung-beachten/">arbeitnehmerähnlich </a>eingestuft werden.</p>
<p class="bodytext"><a class="external-link" title="Opens external link in current window" href="https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/1129/schwanger-im-job-die-rechte-werdender-muetter/">An der generellen Dauer des Mutterschutzes von sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach ändert sich nichts.</a> Nur Mütter behinderter Kinder sollen nach der Geburt zwölf Wochen lang unter eine Schutzfrist fallen, diese Dauer gilt schon jetzt nach Mehrlingsgeburten.</p>
<h2>Schwangere: Besondere Rechte im Beruf</h2>
<p class="bodytext">Über den Schutz Schwangerer rund um die Geburt ihres Kindes hinaus sehen das Mutterschutzgesetz und das Arbeitsrecht ganz generell besondere Regeln für werdende Mütter in der Arbeitswelt vor. So stehen schwangere Frauen zum Beispiel unter einem besonderen Kündigungsschutz, der dazu führt, dass sie nur sehr schwer und mit Genehmigung einer Aufsichtsbehörde gekündigt werden können. Besondere Schutz-Vorgaben gelten für Schwangere auch in der Probezeit. <a class="external-link" title="Opens external link in current window" href="https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/1129/schwanger-im-job-die-rechte-werdender-muetter/">Lesen Sie mehr zu den Rechten Schwangerer in der Arbeitswelt</a>.</p>
<h2>Schwangere Berufstätige: Von Elternzeit bis Elterngeld</h2>
<p class="bodytext">Bezahlte Freistellungen von der Arbeit stehen schwangeren Arbeitnehmerinnen nach  § 16 des Mutterschutzgesetzes dann zu, wenn sie während der Arbeitszeit ärztliche Untersuchungen etwa beim Frauenarzt in Anspruch nehmen müssen. Nach der Geburt ihres Kindes steht Arbeitnehmerinnen das Recht zu, eine berufliche Auszeit in Form von <a class="external-link" title="Opens external link in current window" href="https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/1165/arbeiten-in-der-elternzeit-was-ist-erlaubt/">Elternzeit </a>zu nehmen, sie können außerdem <a class="external-link" title="Opens external link in current window" href="https://anwaltauskunft.de/ratgeber/rechtslexikon/e/erziehungsgeld/">Elterngeld </a>oder <a class="external-link" title="Opens external link in current window" href="https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/1056/flexibler-komplizierter-das-elterngeldplus-kommt/">ElterngeldPlus </a>erhalten.</p>
<h2>Was ist das Schwangerschaftsgeld oder Mutterschaftsgeld?</h2>
<p class="bodytext">Gesetzlich versicherte Mütter, die Anspruch auf Krankengeld haben, erhalten während des Mutterschutzes ein Mutterschaftsgeld. Dieses zahlt die Krankenkasse sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Müttern ohne Anspruch auf Krankengeld zahlt das  Bundesversicherungsamt das Mutterschaftsgeld.</p>
<p class="bodytext">Die Höhe des Mutterschaftsgeldes liegt bei maximal 13 Euro pro Tag, die Differenz zum Nettogehalt oder -lohn zahlt der Arbeitgeber. Selbstständig tätige Mütter, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Wahltarif mit Krankengeld versichert sind, erhalten ein Mutterschaftsgeld in der Höhe des <a class="external-link" title="Opens external link in current window" href="https://anwaltauskunft.de/ratgeber/tipps-urteile/entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall-nur-sechs-wochen/">Krankengeldes</a>.</p>
<h2>Stehen Schwangeren Vorsorgeuntersuchungen und Betreuung durch Arzt oder Hebamme zu?</h2>
<p class="bodytext">Schwangere Frauen haben das Recht, verschiedene Vorsorgeleistungen in Anspruch zu nehmen. Diese gehören zu den Pflichtleistungen der Krankenversicherung. Dazu gehört zum Beispiel die Betreuung der Schwangeren durch einen Arzt oder eine <a class="external-link" title="Opens external link in current window" href="https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/selbststaendig/202/spiel-mir-das-lied-vom-hebammentod/">Hebamme</a>. Diese kann auch Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Die Kosten dafür werden, egal ob ein Frauenarzt oder eine Hebamme diese durchführt, bei normalem Schwangerschaftsverlauf von der Krankenkasse übernommen.</p>
<p class="bodytext">Die Kosten für die Hilfe etwa einer Hebamme bei der Entbindung und die Betreuung über die Schwangerschaft hinaus werden ebenfalls von der Krankenkasse übernommen. Ebenso die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse, die Entbindung und die Betreuung im Wochenbett. Dabei übernimmt die Krankenversicherung auch die Kosten für eine Betreuung durch eine Hebamme bei einer Hausgeburt. Wenn es medizinisch notwendig ist, oder bei einer Mehrlingsgeburt, kann die Krankenversicherung auch die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen. <a class="external-link" title="Opens external link in current window" href="https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/gesundheit/1641/leistungen-der-gesetzlichen-krankenversicherung-was-zahlt-die-kasse/">Lesen Sie mehr über die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.</a></p>
<h2>Werdende Mütter: Haben schwangere Frauen Pflichten?</h2>
<p class="bodytext">Das Geschriebene zeigt beispielhaft, welche Rechte Schwangeren in der Arbeitswelt, aber auch etwa beim Thema Gesundheit zustehen. Doch haben werdende Mütter über diese und andere Rechte hinaus auch Pflichten, etwa die, sich in der Schwangerschaft gesund zu verhalten, um ihrem Baby nicht zu schaden?</p>
<p class="bodytext">„Aktuell gibt es keine juristischen Vorgaben, die Ungeborene beispielsweise vor einem gesundheitsschädigenden Verhalten ihrer Mütter schützen“, erklärt die Berliner Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende der <a class="external-link" title="Opens external link in current window" href="http://familienanwaelte-dav.de/">Arbeitsgemeinschaft Familienrecht </a>im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Oder anders gesagt: Die Frage, ob man Müttern zum Wohle des Ungeborenen dazu verpflichten kann, sich gesund zu verhalten, also etwa nicht zu rauchen oder Alkohol zu trinken, wird in juristischen Kreise zwar teils debattiert, ist rechtlich aber nicht endgültig entschieden.“</p>
<h2>Alkohol während der Schwangerschaft – erlaubt?</h2>
<p class="bodytext">Eine der rechtlichen Positionen, die es derzeit zu diesem Thema gibt, lässt sich beispielhaft aus einem Urteil des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf vom Dezember 2015 ersehen. Dem Sozialgericht lag die Klage eines 58-jährigen gegen den Landschaftsverband Rheinland vor, der darüber eine Versorgung nach dem <a class="external-link" title="Opens external link in current window" href="https://anwaltauskunft.de/ratgeber/rechtslexikon/o/opferentschaedigung/">Opferentschädigungsgesetz (OEG) </a>wegen des Alkoholkonsums seiner Mutter während der Schwangerschaft durchsetzen wollte.</p>
<p class="bodytext">Der Kläger machte geltend, dass bei ihm 2012 eine fetale Alkoholspektrum-Störung (FASD) festgestellt worden sei. Seine Mutter habe während der Schwangerschaft mit ihm Alkohol getrunken und ihn dadurch massiv geschädigt. Der beklagte Landschaftsverband lehnte den Versorgungsantrag des Klägers ab, da er kein Opfer eines vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffs geworden sei. Das Sozialgericht folgte dieser Argumentation und wies die Klage ab.</p>
<p class="bodytext">Die 1. Kammer des SG Düsseldorf konnte keine Gewalttat gegen den Kläger im Sinne des OEG feststellen. Der Alkoholkonsum einer Mutter während der Schwangerschaft sei keine Straftat. Die Leibesfrucht könne kein Opfer einer <a class="external-link" title="Opens external link in current window" href="https://anwaltauskunft.de/ratgeber/rechtslexikon/k/koerperverletzung/">Körperverletzung </a>sein. Nur das ungeborene Leben selbst sei strafrechtlich geschützt.</p>
<p class="bodytext">Der Versuch eines illegalen Schwangerschaftsabbruchs durch die Mutter des Klägers sei hier jedoch nicht erweislich gewesen. Der Lebenswandel einer Schwangeren unterliege deren Persönlichkeitsrechten und lasse sich außerhalb des Strafrechts nicht durch staatliche Eingriffe beeinflussen (Urteil vom 08.12.2015, AZ: S 1 VG 83/14).</p>
<h2>Schutz des Ungeborenen bei Angriff auf die Mutter?</h2>
<p class="bodytext">In diesem, allerdings noch nicht rechtskräftigen Urteil, haben die Sozialrichter darüber hinaus aber darauf verwiesen, dass unter bestimmten Umständen auch ein Ungeborener eine gewisse Rechtsfähigkeit haben und ihm damit auch ein Anspruch auf eine Entschädigung nach dem OEG zustehen kann.</p>
<p class="bodytext">Bei dieser Argumentation haben sich die Düsseldorfer Sozialrichter auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) von 1963 gestützt. Darin hatten die obersten deutschen Sozialrichter einem Kläger eine Entschädigung nach dem OEG zuerkannt, dieser war als Ungeborener durch eine Gewalttat gegen seine schwangere Mutter gesundheitlich schwer und lebenslang beeinträchtigt worden (AZ: 11 RV 1292/61, BSGE 20, 41 ff).</p>
<p class="bodytext">Quelle: <a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/1706/werdende-muetter-welche-rechte-haben-schwangere/" target="_blank">anwaltauskunft.de</a></p>
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		<title>Störung im Handynetz: Haben Betroffene ein Recht auf Schadensersatz?</title>
		<link>https://ragoldacker.de/stoerung-im-handynetz-haben-betroffene-ein-recht-auf-schadensersatz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Goldacker]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jul 2016 18:51:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nicht immer gibt es bei Netzstörung Geld zurück. Manchmal aber schon. Kunden von Vodafone und Kabel Deutschland meldeten seit der vergangenen Nacht bundesweit erhebliche Störungen im Netz. Von der Panne waren zeitweise mehr als 1,8 Millionen Menschen betroffen. Muss der Netzanbieter für seinen Ausfall mit Schadensersatz geradestehen? Schuld an den Störungen sei nach Angaben des [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2 class="article-teaser">Nicht immer gibt es bei Netzstörung Geld zurück. Manchmal aber schon.</h2>
<p class="article-teaser">Kunden von Vodafone und Kabel Deutschland meldeten seit der vergangenen Nacht bundesweit erhebliche Störungen im Netz. Von der Panne waren zeitweise mehr als 1,8 Millionen Menschen betroffen. Muss der Netzanbieter für seinen Ausfall mit Schadensersatz geradestehen?</p>
<p class="article-teaser"><span id="more-1000"></span></p>
<p class="bodytext">Schuld an den Störungen sei nach Angaben des Konzerns ein Problem im Rechnerverbund in Frankfurt am Main und Berlin. Viele Vodafone-Kunden konnten nicht telefonieren. Auch das Surfen im Internet oder die Nutzung von internetbasiertem Video-on-demand war stundenlang nur eingeschränkt möglich</p>
<p class="bodytext">Manchem verbindungslosen Vodafone-Kunden dürften die Stunden ohne Netz ziemliche Schwierigkeiten bereitet haben: Muss das Unternehmen dafür aufkommen?</p>
<h2>BGH-Urteil: Grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz bei Netzausfall</h2>
<p class="bodytext">Der Bundesgerichtshof hatte vor einiger Zeit entschieden, dass der Ausfall von Telefon- und Internetzugang grundsätzlich zum Schadensersatz berechtigt (AZ: III ZR 98/12<br />
Kunden von Service-Providern haben bei Ausfällen im Internet- oder Telefonnetz also einen Anspruch auf Schadenersatz, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Diese haben vor allem mit den Umständen und Ursachen des Ausfalls zu tun. So muss einerseits nachgewiesen sein, dass der Provider auch tatsächlich Schuld an dem Ausfall hat. Nur dann hat er auch für Schadensersatzforderungen einzustehen.</p>
<p>Doch nicht jeder kleine Ausfall ist gleich genug Anlass zur Klage. Viele Anbieter garantieren in ihren AGBs üblicherweise keine hundertprozentige Verfügbarkeit des Netzes. Alleine schon, um sich Möglichkeiten für Wartungsarbeiten und Reparaturen offen zu halten. Ein gründlicher Blick in die Vertrags- und Geschäftsbedingungen ist also Voraussetzung, falls man auf Entschädigung aus ist.</p>
<h2>Höhe des Schadenersatz: Lohnt sich die Mühe?</h2>
<p class="bodytext">Ist das Mobilfunknetz länger gestört, steht dem Kunden nach der Entscheidung des Bundesgerichtshof eine Entschädigung in der Höhe zu, die er in diesem Zeitraum üblicherweise für einen Internetzugang bezahlen muss. In der Regel geht es also um vergleichsweise kleine Beträge. Dies zeigt der Fall eines Internetnutzers, der vor dem Amtsgericht Düsseldorf gegen einen Netzanbieter klagte (AZ: 20 C 8948/13). Wegen eines Versäumnisses beim Anbieter war der Mann einige Tage ohne funktionierende Internetverbindung geblieben und forderte dafür Schadenersatz. Das Gericht sprach ihm diesen auch im Grundsatz zu. Doch die Höhe des vom Gericht berechneten Schadenersatzes belief sich auf gerade einmal 21 Euro. Das war der anteilige Betrag der monatlichen Kosten für den Internetanschluss.</p>
<p class="bodytext">Privatpersonen sollten sich also besser gründlich überlegen, ob der Nutzen den Aufwand lohnt. Wer allerdings durch den Netzausfall in seinen geschäftlichen Tätigkeiten beeinträchtigt wurde, sollte erst recht gründlich rechnen. Falls sich nachweisen lässt, dass durch die fehlende Erreichbarkeit Geschäftseinbußen entstanden sind, könnten diese fehlenden Einkünfte womöglich geltend gemacht werden.</p>
<p>Vodafone-Kunden sollten in solchen Fällen die Schäden bestmöglich dokumentieren. Eine <a class="external-link-new-window" title="Opens external link in new window" href="https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche/erweitert/?L=0lambsheimdingolfingulmrees" target="_blank">kompetente anwaltliche Beratung</a> kann den Anspruch außerdem qualifiziert bewerten und das weitere Vorgehen aufzeigen.</p>
<p>Quelle: <a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/internet-neue-medien/1740/stoerung-im-handynetz-haben-betroffene-ein-recht-auf-schadensersatz/">anwaltauskunft.de</a></p>
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