Immobilien- & Mietrecht
Immobilien sind heute mehr denn je ein Hauptbestandteil der privaten Vermögensbildung und des unternehmerischen Erfolges – ob zur eigenen Wohnnutzung, als Betriebsstätte oder als Investment -. Für alle Beteiligten ist eine ausführliche und kompetente Beratung von einem erfahrenen Anwalt der Grundstein für den erfolgreichen Abschluss einer Immobilientransaktion. Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer, gleich ob im professionellen oder im privaten Rahmen, ist mit einer Vielzahl von rechtlichen Risiken konfrontiert.
Der Kauf eines Grundstücks oder einer Wohnung ist für viele Menschen ein außergewöhnliches Vorhaben und die Unterzeichnung der Kaufverträge ein ganz besonderer Moment. Viele Menschen tätigen eine Investition in eine Immobilie nur ein einziges Mal im Leben. Doch gerade aus diesem Grunde sollte man – im Überschwung der Gefühle oder der feierlichen Stimmung – die Risiken, die eine solch weitreichende Investition mit sich bringt, nicht vernachlässigen.
Unter Zeitdruck sollte die Kaufentscheidung nie getroffen werden und keinesfalls sollte man die Ausarbeitung der Kaufverträge unüberdacht der anderen – in der Regel oft stärkeren – Vertragspartei überlassen. Dafür ist die angestrebte Investition zu komplex und ein sich daraus möglicherweise ergebender wirtschaftlicher Schaden viel zu hoch.
Auch der Umstand, dass der Vertrag einer Immobilientransaktion der notariellen Beurkundung bedarf, gewährleistet nicht die Beachtung sämtlicher individueller Rechte und Interessen – erst recht nicht in wirtschaftlicher Hinsicht. Hierfür ist der Käufer bzw. Verkäufer im Wesentlichen selbst verantwortlich.
Rechtsanwalt Goldacker unterstützt Sie bereits im Rahmen der Vorverhandlungen, insbesondere aber auch im Rahmen der Erstellung der Vertragsentwürfe engagiert und loyal bei allen Fragen rund um den Erwerb – oder die Veräußerung des Objekts durch
- rechtlich und steuerliche Begleitung von Immobilientransaktionen,
- insbesondere Erstellung und Prüfung von Immobilienkaufverträgen,
- umfassende Beratung über Gestaltungsmöglichkeiten bei Belastung eines Grundstücks mit Rechten, insbesondere zu Kreditsicherungszwecken,
- aktive Begleitung von Vertragsverhandlungen oder dezente Beratung im Hintergrund,
- gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Immobilientransaktionen.
Oft stellt aber auch die Immobilie einen wesentlichen Vermögenswert und Bestandteil der Altersvorsorge von Ehepaaren dar. Entsprechend intensiv und emotional geht es bei einer Scheidung zur Sache, wenn es um den Verbleib bzw. die weitere Nutzung des Familienheimes (das Gesetz spricht von der „Ehewohnung“) geht. Auch insoweit werden Sie von Rechtsanwalt Goldacker als Fachanwalt für Familienrecht bzgl. aller Fragen rund um die Immobilien in der Ehe und bei der Scheidung kompetent beraten und vertreten.
Immobilien gehören aber regelmäßig auch zu den wirtschaftlich und emotional bedeutendsten Vermögenswerten einer Erbschaft. Regelmäßig treten dabei dann die nachfolgenden Fragen auf:
– Wer wird bei einer Erbschaft Eigentümer einer Immobilie des Erblassers?
– Wie werde ich als Erbe Immobilieneigentümer und wie werde ich im Grundbuch eingetragen?
– Benötigen Immobilienerben einen Erbschein?
– Wie ist die Rechtslage, wenn mehrere Erben Immobilien in Erbengemeinschaft erwerben?
– Welche Ansprüche haben Pflichtteilsberechtigte an den Immobilien am Nachlass?
– Welche Erbschaftssteuer fällt für Immobilien an?
– Was kann ich als Erblasser tun, um Streit bzgl. einer Immobilie auszuschließen?
Auch insoweit werden Sie von Rechtsanwalt Goldacker kompetent – von der Gestaltung durch Testament bis zur Vertretung im Erbstreit – beraten und vertreten.
Im Mietrecht werden Sie von Rechtsanwalt Goldacker sowohl als Mieter als auch als Vermieter im Rahmen des Abschlusses von Mietverträgen (Wohnraum und Gewerberaum) bei Mieterhöhungen, in den Fragen von Mängelbeseitigung und Mietminderung, der Durchführung von Schönheitsreparaturen, Kaution und Kündigung beraten und auch gerichtlich vertreten.