Rechtsanwalt Stefan Goldacker

Rechtsanwalt Stefan Goldacker - zur Person

Rechtsanwalt Goldacker hat sein Studium in Saarbrücken mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Bereits während seiner Ausbildung im Rahmen des Referendariats war er beständig als juristischer Mitarbeiter in zwei Hamburger Rechtsanwaltskanzleien tätig. Dem zweiten juristischen Staatsexamen und der Zulassung zur Anwaltschaft schloß sich von 1993 – 1995 eine Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in Hamburg an. Ab 1995 ist Rechtsanwalt Goldacker als selbstständiger Anwalt im Raum Wismar und Umgebung tätig. Die Kanzleiräume befinden sich in Neukloster.

Einen Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Goldacker bildet das gesamte Familienrecht.

Seit 1995 beschäftigt sich Rechtsanwalt Goldacker beständig im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit mit den verschiedensten Aspekten des Familienrechts. Dies ging und geht einher mit einer beständigen Fort- und Weiterbildung bezüglich aller im Familienrecht auftretenden Problematiken. Rechtsanwalt Goldacker wurde von der zuständigen Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern schließlich die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen.

Im Rahmen seiner familienrechtlichen Tätigkeit gilt sein besonderes Augenmerk den Fragen des Unterhaltsrechts sowie denen der Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung. Schwerpunkte sind dabei die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens und des „tatsächlichen“ Vermögens von Selbständigen.

Lange Erfahrungen im Familien- und Scheidungsrecht setzt Rechtsanwalt Goldacker mit großem Engagement und Durchsetzungskraft auch bei Gerichten für seine Mandantinnen und Mandanten ein, ohne dabei aus dem Auge zu verlieren, dass manchem Konflikt durch kluges anwaltliches Beraten und Handeln im Vorfeld die Spitze genommen werden kann (beispielsweise mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung), so dass oft eine außergerichtliche Lösung zum Wohl aller Beteiligten gefunden wird.

Viele Menschen haben Scheu vor dem Gang zum Anwalt; jedoch relativieren sich erfahrungsgemäß im geschützten Rahmen des persönlichen Beratungsgesprächs (es gilt die gesetzliche Schweigepflicht!) viele Unsicherheiten und Sorgen, da Sie Klarheit über alle Optionen, die Ihnen zur Verfügung stehen erhalten und Sie so in die Lage versetzt werden, die für Sie individuell richtigen Entscheidungen treffen zu können.

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