Düsseldorfer Tabelle und der Unterhalt 2023
Ab 2023 bekommen Kinder mehr Unterhalt
Die Regelsätze für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben machen ab Januar 2023 einen Sprung; auch der Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Elternteile steigt.
Der Bedarfssatz von Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder Elternteil leben, wird von € 860,00 auf 930,00 erhöht.
Das Kindergeld wird einheitlich je Kind auf € 250,00 mtl. erhöht, unabhängig davon, ob es sich um ein erstes, zweites oder drittes Kind handelt.
Die genauen Zahlbeträge, bei denen jeweils vom Bedarf ab 2023 laut Tabelle des hälftige Kindergeld abgezogen wurde, ergeben sich aus der Tabelle.
Düsseldorfer Tabelle 1. Januar 2023